Nach den Leitlinien nicht erforderlich. Hintergründe zu löschen, die in der Originaldatei sichtbar sind, nennen die Leitlinien als Standardbearbeitung (Rn. 92). Solche Bearbeitungen haben in der Produktwerbung nur geringen Einfluss auf die Wahrnehmung (Rn. 116). Voraussetzung: Das Produkt selbst bleibt unverändert. Die Entscheidung treffen Sie.
Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich
Leichte Farbkorrektur, Aufhellen, Schärfen, Freistellen und Ränder auffüllen nennen die Leitlinien als Standardbearbeitung mit geringem Einfluss.
Rn. 92 · Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop fotografiert Duftkerzen auf dem Küchentisch. Ein KI-Werkzeug stellt die Kerzen frei und legt sie auf reines Weiß für die Kollektionsseite. Form, Farbe und Etikett bleiben, wie sie sind.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Nur technische Korrekturen, etwa Farbe, Helligkeit, Schärfe, Staub, Zuschnitt, Format oder Freistellen. - Hat die Korrektur das Aussehen von Produkt oder Person über eine normale Fotobearbeitung hinaus verändert?
Nein
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Die KI setzt einen neuen Hintergrund ein: Dann zählt, was der Hintergrund zeigt. Siehe KI-Hintergrund und KI-Lifestyle-Szene.
- Beim Freistellen hat die KI das Produkt ergänzt oder verändert, etwa eine abgeschnittene Kante oder einen Henkel: Dann geht es um das Produkt selbst. Siehe Farbvariante.
- Die KI hat etwas entfernt, das zum Produkt gehört, etwa Zubehör oder ein Etikett: erforderlich. Siehe Zubehör hinzugefügt.
Was Sie tun
- Prüfen Sie nach dem Freistellen die Kanten: Fehlt etwas am Produkt, oder kam etwas dazu?
- Halten Sie fest, welches Werkzeug Sie genutzt haben und dass nur der Hintergrund entfernt wurde.
- Erhalten Sie vorhandene Metadaten der Datei. Freisteller und Re-Exporte löschen sie oft.
Häufige Fragen
Das Werkzeug arbeitet mit KI. Reicht das schon für eine Pflicht?
Nein. Entscheidend ist nicht, ob KI im Spiel war, sondern ob das Ergebnis ein Deepfake ist. Ein Freisteller gibt das Produkt so wieder, wie es fotografiert wurde, und zählt nach den Leitlinien zur Standardbearbeitung (Rn. 92, 116).
Kann ich trotzdem freiwillig kennzeichnen?
Ja. Wählen Sie dann einen Text, der stimmt, etwa „Mit KI bearbeitet“, nicht „KI-generiert“.
Was, wenn ich nicht sicher bin, ob die KI am Produkt etwas verändert hat?
Dann wählen Sie im Pflicht-Check „Unsicher“. Das ergibt mindestens „Kennzeichnung empfohlen“, nie „nicht erforderlich“.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



