Kennzeichnen müssen Sie ein Bild, wenn Sie es mit KI erzeugt oder verändert haben und es als Deepfake wirkt: wenn es also Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse zeigt, die echt wirken, es aber so nicht gibt (Art. 50 Abs. 4, Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Der Check fragt die Kriterien der Kommissionsleitlinien ab und nennt zu jedem Ergebnis die Randnummer.
Wie der Check entscheidet
Die Fragen stammen ausschließlich aus den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 (C(2026) 5054 vom 20.07.2026). Jede Antwort führt zu einem Ergebnis mit Randnummer. Drei Regeln sind fest eingebaut:
- Konservativ. „Unsicher“ führt immer mindestens zu „Kennzeichnung empfohlen“, nie zu „nicht erforderlich“.
- Das strengste Ergebnis gewinnt. Hat die KI mehreres gemacht (etwa Hintergrund und Person), zählt der strengste Teil.
- Keine Frage nach Absicht. Die Leitlinien stellen klar, dass es auf eine Täuschungsabsicht nicht ankommt (Rn. 114), und dass das breiteste Publikum der Maßstab ist, auch Kinder und Menschen mit wenig KI-Erfahrung (Rn. 115).
Die möglichen Ergebnisse
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Kennzeichnung erforderlich | Deepfake nach den Kriterien der Leitlinien. |
| Erleichterte Form | Deepfake in einem offensichtlich künstlerischen Werk, etwa einem verkauften Kunstdruck (Art. 50 Abs. 4 Satz 3). |
| Kennzeichnung empfohlen | Die Leitlinien lassen den Fall offen, oder eine Antwort war unsicher. |
| Fremdes Bild | Sie sind für dieses Bild wahrscheinlich nicht Betreiber (Rn. 14, 16); Label trotzdem empfohlen. |
| Altbestand | Vor dem 2. August 2026 mit KI erstellt (Rn. 154): keine Nachkennzeichnung nötig, aber empfohlen. |
| Nach den Leitlinien nicht erforderlich | Standardbearbeitung oder unbedeutende Änderung (Rn. 92, 116). |
Typische Fälle mit fertigem Ergebnis finden Sie im Fallkatalog, etwa KI-Model, KI-Hintergrund oder Freisteller.
Warum Sie entscheiden
Die Leitlinien sind nicht verbindlich; verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof (Rn. 5). Der Check prüft Ihren Einzelfall deshalb nicht rechtlich, er ordnet Ihre Antworten den Kriterien der Kommission zu. Dieselbe Logik (Version tree.v1) steckt in der Shopify-App, wo jede Entscheidung mit Begründung protokolliert wird.
Häufige Fragen
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO betrifft Deepfakes: KI-Inhalte, die echt wirken und täuschen können. Standardbearbeitung und rein dekorative Hintergründe hinter einem echten Produkt sind nach den Leitlinien in der Regel nicht erfasst (Rn. 92, 116). Ein freiwilliges Label ist aber nie falsch, solange KI tatsächlich beteiligt war.
Gilt das auch für Bilder vom Hersteller?
Wer fremde Bilder nur weitergibt, ohne über den KI-Einsatz zu entscheiden, ist nach den Leitlinien in der Regel nicht Betreiber (Rn. 14, 16). Die Kommission empfiehlt trotzdem, vorhandene Kennzeichnungen zu erhalten und Kunden zu informieren (Rn. 16, 17).
Was ist mit Bildern, die ich vor August 2026 erstellt habe?
Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden (Rn. 154). Die Leitlinien ermutigen aber dazu. Entscheidend ist der Tag der KI-Bearbeitung, nicht der Tag des Hochladens.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Den Link zu Ihrem Ergebnis können Sie selbst kopieren; die Antworten stehen dann in der Adresse hinter dem #-Zeichen und werden nicht an uns übertragen.
Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?
Nein. Es ist eine Einordnung nach den Leitlinien der Kommission, keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI)EUR-Lex · Gesetz · 24.07.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


