Nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Ihr eigenes Beispiel: Ein echtes Produkt, etwa ein Auto, vor einem KI-Hintergrund ist kein Deepfake, solange die Werbung nicht über Darstellung, Eigenschaften und Nutzung des Produkts täuscht (Beispielkasten nach Rn. 116). Hintergründe, die für klar ästhetische Zwecke ersetzt werden, haben nur geringen Einfluss (Rn. 116). Die Entscheidung treffen Sie.
Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich
Ein Hintergrund, der rein gestalterisch ersetzt oder erweitert wird, hat nach den Leitlinien nur geringen Einfluss. Ihr Beispiel: ein echtes Auto vor einem KI-Hintergrund, solange die Werbung nicht über das Produkt täuscht.
Rn. 116 · Beispiel nach Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop für Wohnaccessoires fotografiert eine Vase auf Weiß. Ein KI-Werkzeug setzt sie auf eine sandfarbene Fläche mit weichem Schatten vor eine unscharfe Wand. Die Vase selbst bleibt unverändert. Größe, Farbe und Form entsprechen der Ware.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat den Hintergrund oder die Umgebung erzeugt, ersetzt oder erweitert. - Was zeigt der neue Hintergrund?
Eine neutrale oder dekorative Umgebung ohne Aussage über das Produkt, etwa Studiofläche, Farbverlauf, Raum, Landschaft
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Die Szene sagt etwas über das Produkt, etwa Nutzung, Größe oder Einsatzort: Dann reicht „dekorativ“ nicht mehr. Kann die Szene einen falschen Eindruck erzeugen, ist das Label erforderlich (KI-Szene zu Größe oder Nutzung), sonst empfohlen (KI-Lifestyle-Szene).
- Die KI hat auch das Produkt verändert, etwa Farbe, Glanz oder Form: Dann entscheidet die Frage zum Produkt. Siehe Farbvariante.
- Sie haben den Hintergrund nur entfernt, etwa auf Weiß: Standardbearbeitung. Siehe Freisteller.
- Sie sind unsicher, ob der Hintergrund etwas über das Produkt aussagt: Dann empfiehlt der Pflicht-Check das Label.
Was Sie tun
- Prüfen Sie, dass das Produkt selbst unverändert ist: Form, Farbe, Material, Größe.
- Prüfen Sie, dass der Hintergrund nichts über Größe, Nutzung, Wirkung oder Lieferumfang andeutet.
- Halten Sie die Einstufung mit Datum und Begründung fest (Rn. 116).
- Sie dürfen freiwillig kennzeichnen. Dann passt ein wahrer Zusatz wie „Mit KI bearbeitet“, nicht „KI-generiert“.
Häufige Fragen
Warum ist das kein Deepfake, obwohl der Hintergrund von der KI stammt?
Die Leitlinien fragen, ob die Veränderung beeinflusst, wie echt oder wahr das Bild wirkt. Hintergründe, die für klar ästhetische Zwecke ersetzt oder erweitert werden, haben in der Produktwerbung wahrscheinlich nur geringen Einfluss (Rn. 116).
Gilt das auch, wenn der Hintergrund fotorealistisch ist?
Ja, solange er rein dekorativ ist und nichts über das Produkt aussagt. Entscheidend ist nach dem Beispiel der Leitlinien, dass die Werbung nicht über Darstellung, Eigenschaften und Nutzung des Produkts täuscht (Beispielkasten nach Rn. 116).
Kann ich trotzdem ein Label setzen?
Ja, freiwillig. Wählen Sie dann einen Text, der stimmt, etwa „Mit KI bearbeitet“. „KI-generiert“ wäre für ein echtes Produktfoto falsch.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



