Die EU-Kommission stellt drei Icons für die Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung frei zur Verfügung: das Basis-Icon „AI“, „AI GENERATED“ für vollständig mit KI erzeugte Inhalte und „AI MODIFIED“ für teilweise mit KI veränderte, jeweils in Schwarz und Weiß.
Die Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnung eines Deepfakes nicht. Die Icons sind kein Siegel, und wer sie nutzt, zeigt damit keine Unterzeichnung des Code of Practice an. Für deutsche Shops passt meist das Basis-Icon „AI“ mit dem Text „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ daneben.
Das Wichtigste
- Drei Icons: „AI“ (Basis), „AI GENERATED“ (vollständig erzeugt) und „AI MODIFIED“ (teilweise verändert). Seite der Kommission mit Stand 24.09.2026.
- Vier Varianten je Icon: Schwarz, Weiß, Schwarz mit 50 % Transparenz und Weiß mit 50 % Transparenz, als SVG und PNG.
- Frei nutzbar ohne Namensnennung der Kommission oder des KI-Büros (Abschnitt „Licence“ der Icon-Seite).
- Die Nutzung durch Nicht-Unterzeichner ist laut Kommission kein Signal einer Teilnahme am Code of Practice.
- Die Icons stellen allein keine Rechtskonformität her. Für die Kennzeichnung bleibt der Betreiber verantwortlich.
- Das Basis-Icon „AI“ ist laut Kommission für den Fall gedacht, dass ein eigener Textzusatz oder eine zweite Ebene dazukommt.
Die drei Icons
Die Icons stammen aus dem Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Annex 1). Die Kommission hat sie zusätzlich auf einer eigenen Seite veröffentlicht, damit jeder sie verwenden kann. Alle drei tragen das englische Akronym „AI“ als Hauptelement. Das entspricht der Gestaltungsregel des Code: „AI“ in Großbuchstaben, beide Buchstaben gleich hoch, beim Skalieren bleiben die Proportionen erhalten (Measure 1.1 a).
Die Dateien sind unverändert abgebildet, ohne die Varianten mit 50 % Transparenz.
Welches Icon wann
Die Kommission ordnet jedem Icon einen Anwendungsfall zu. Die rechte Spalte überträgt ihn auf Bilder im Onlineshop.
| Icon | Wann laut Kommission | Typisch im Shop |
|---|---|---|
| AI (Basis) | Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes beteiligt war, und wenn ein eigener Textzusatz oder eine interaktive zweite Ebene dazukommt. | Deutsche Shops: „AI“ mit „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ daneben. |
| AI GENERATED | Wenn der ganze Inhalt mit KI erzeugt wurde, ohne von Menschen geschaffene Teile und ohne redaktionelle Kontrolle durch Menschen (abgesehen vom Prompt). | Ein vollständig erzeugtes Lifestyle-Bild oder ein KI-Model, das es nicht gibt. |
| AI MODIFIED | Wenn ein von Menschen gemachter Inhalt mit KI teilweise verändert wurde und dadurch zum Deepfake wird. Beispiel der Kommission: echte Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI möbliert wird. | Ein echtes Foto, in dem KI die Person, das Produkt oder die Szene verändert hat. |
Ob ein Bild überhaupt ein Label braucht, entscheidet nicht das Icon, sondern Art. 50 Abs. 4 KI-VO. Standardbearbeitung wie Farbe, Licht, Schärfe oder Freistellen macht ein Foto nach den Leitlinien in der Regel nicht zum Deepfake (Rn. 92, 116). Mehr unter Deepfake und im Pflicht-Check.
Varianten und Größe
Laut Kommission gibt es jedes Icon in vier Varianten: Schwarz, Weiß, Schwarz mit 50 % Transparenz und Weiß mit 50 % Transparenz. Sie stehen als SVG und als PNG in je einem ZIP-Paket bereit.
- Schwarz oder Weiß wählen Sie nach dem Bild: Das Label muss „against any background“ sichtbar bleiben (Sub-measure 1.2.1 d).
- Die halbtransparenten Varianten eignen sich nur für ruhige Bildbereiche, sonst leidet die Unterscheidbarkeit nach Art. 50 Abs. 5 KI-VO. Maßstab für den Kontrast: WCAG 2.1, mindestens 3 : 1 für grafische Elemente.
- Die Größe nennt die Kommission nicht in Pixeln, nur: „The icon should be in a clearly visible size.“ Der Code erlaubt verschiedene Größen je nach Kontext (Measure 1.1 c). Praktische Werte unter KI-Label gestalten.
Die Lizenz im Wortlaut
Die Nutzungsbedingungen stehen im Abschnitt „Licence“ der Icon-Seite, hier vollständig:
„These icons are made publicly available for everyone to use freely, without the need for attribution to the Commission or the AI Office. However, signatories of the code of practice should use the icon in accordance with its placement specifications. Usage of these icons by non-signatories of the code should not be construed as signaling of their adherence to the code.“
Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content, Abschnitt „Licence“, Stand 24.09.2026
- Jeder darf die Icons nutzen, auch ohne Unterzeichnung des Code und ohne Namensnennung.
- Unterzeichner sollen die Platzierungsregeln des Code einhalten. Für alle anderen sind sie der naheliegende Maßstab, denn Nicht-Unterzeichner sollen ihre Umsetzung etwa mit einem Abgleich gegen den Code belegen (Leitlinien Rn. 148, siehe Code of Practice).
- Die Nutzung signalisiert keine Unterzeichnung. Erwecken Sie auch nicht diesen Eindruck.
Freiwillig, aber kein Siegel
Auf derselben Seite stellt die Kommission klar, was die Icons nicht leisten:
„The use of these EU icons is optional, but the labelling requirements under Article 50 AI Act are not. The use of these icons does not establish legal compliance by itself. Deployers remain responsible for ensuring that any disclosure meets the requirements of Article 50 AI Act.“
Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content, Stand 24.09.2026
Das Icon sagt nur, dass KI im Spiel war. Es ist keine Auszeichnung und keine Billigung durch die Kommission; wer so damit wirbt, riskiert eine Irreführung (§ 5 UWG). Und es wirkt nur richtig platziert: sichtbar ohne Klick, spätestens beim ersten Anblick, an einer Stelle ohne überlagernde Elemente (Code Sub-measure 1.2.1 a, 1.2.1 d und 1.2.2 a).
Eingebettet oder als Overlay
Laut Icon-Seite soll das Icon eingebettet sein, außer es gibt Alternativen wie ein Overlay, und es „must be visible when content is reshared or downloaded“. Maßgeblich ist der Text des Code: Er lässt das Overlay ausdrücklich zu und verlangt für die Weitergabe nur bestes Bemühen (Sub-measure 1.2.1 c). Für Kanäle außerhalb des Shops ist eine Fassung mit dem Label im Bild die vorsichtige Wahl.
Ändern Sie die Icons nicht
Die Lizenz verbietet das Umfärben nicht ausdrücklich. Wir raten trotzdem davon ab, denn über eine veränderte Kommissionsgrafik entsteht leicht Streit. Passen Ihnen Schwarz und Weiß nicht, gestalten Sie ein gleichwertiges eigenes Label (Commitment 1 lässt beides zu). Der Code lässt dafür Spielraum bei Kontrast, Farbe und Schrift, solange das Label „clear, accessible, and distinguishable“ bleibt (Measure 1.1 c). Auch die Stellungnahme der Kommission beschreibt beide Wege: drei gemeinsame Icons und gemeinsame Gestaltungsvorgaben für alle, die eigene Labels verwenden (C(2026) 4839, Rn. 35).
Mit dem Code nicht vereinbar sind dagegen ein „AI“ in Kleinbuchstaben, verzerrte Proportionen und ein Label, in dem „AI“ nicht mehr das Hauptelement ist (Measure 1.1 a).
Basis-Icon plus deutscher Text
„AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ tragen englischen Text. Für deutsche Shops ist deshalb meist das Basis-Icon die bessere Wahl, das die Kommission genau für einen eigenen Textzusatz vorsieht.
| Fall | Icon | Text daneben |
|---|---|---|
| vollständig mit KI erzeugt | AI | KI-generiert |
| teilweise mit KI verändert | AI | Mit KI verändert |
Das „AI“ bleibt dabei stehen. Der Code verlangt das englische Akronym als Hauptelement und erlaubt die Landessprache nur, wenn Englisch mit nationalem Sprachrecht unvereinbar ist (Measure 1.1 a). Der deutsche Text kommt also dazu, er ersetzt „AI“ nicht. Die Wettbewerbszentrale rät: „Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir deutsche Begriffe.“ Auch die Nutzertests im Code stützen den Zusatz: Varianten mit klarem Textlabel wie „modified“ schnitten deutlich besser ab (Annex 1). Textzusätze in 24 Sprachen erzeugt der Hinweistext-Generator.
Download
Die drei Icons in Schwarz und Weiß laden Sie unverändert als SVG und PNG unter EU-KI-Icons und Label-Vorlagen herunter. Ins Bild setzt sie das kostenlose Werkzeug KI-Bild kennzeichnen, im Browser und ohne Upload.
Häufige Fragen
Muss ich die EU-Icons verwenden?
Die Icons sind freiwillig. Sie können auch ein gleichwertiges eigenes Label nutzen, wenn es die Vorgaben des Code of Practice erfüllt: „AI“ als Hauptelement, gut sichtbar und unterscheidbar. Die Kennzeichnung eines Deepfakes selbst schreibt Art. 50 Abs. 4 KI-VO vor.
Welches Icon passt zu einem KI-Model?
Ist das ganze Bild mit KI erzeugt, passt „AI GENERATED“. Ist es ein echtes Foto, in dem KI die Person verändert oder ersetzt hat, passt „AI MODIFIED“. In deutschen Shops nehmen Sie meist das Basis-Icon „AI“ mit „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ daneben.
Zeigt das EU-Icon, dass mein Shop den Code unterzeichnet hat?
Nein. Laut Lizenz ist die Nutzung durch Nicht-Unterzeichner nicht als Teilnahme am Code zu verstehen. Das Icon ist auch kein Siegel und stellt allein keine Rechtskonformität her.
Darf ich die EU-Icons umfärben?
Die Lizenz verbietet es nicht ausdrücklich. Wir empfehlen, die vier Varianten der Kommission unverändert zu nutzen und für andere Farben ein eigenes, gleichwertiges Label nach den Vorgaben des Code zu gestalten.
Gibt es die EU-Icons auf Deutsch?
Nein, alle drei tragen das englische „AI“. Kombinieren Sie das Basis-Icon mit einem deutschen Text wie „KI-generiert“. Der Code verlangt „AI“ als Hauptelement, der deutsche Text kommt dazu.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Stellungnahme der Kommission zur Angemessenheit des Code, C(2026) 4839 finalEuropäische Kommission · Kommission · 08.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 2.0Wettbewerbszentrale · Verband · 29.07.2026
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1W3C · Standard · 05.06.2018
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


