YouTube verlangt, realistische Inhalte offenzulegen, die mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, etwa eine reale Person, die etwas sagt, was sie nicht gesagt hat, oder eine realistische Szene, die nie stattfand. Die Angabe setzen Sie beim Hochladen in YouTube Studio („AI use“).
Ausgenommen sind laut YouTube unrealistische Inhalte, kleine ästhetische Bearbeitungen und Produktionshilfe wie Skript oder Vorschaubild. Ihre Prüfung nach Art. 50 KI-VO ersetzt das nicht.
Was YouTube verlangt
Laut YouTube-Hilfe legen Creator realistische Inhalte offen, die mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Beispiele von YouTube: eine reale Person scheint etwas zu sagen oder zu tun, was sie nicht getan hat; Aufnahmen eines realen Ereignisses oder Ortes werden verändert; eine realistische Szene wird erzeugt, die nie stattfand.
Ausgenommen sind laut YouTube:
- unrealistische Inhalte, etwa fantastische Szenen,
- kleine, vor allem ästhetische Bearbeitungen wie Beauty-Filter, Farb- und Lichtkorrektur oder Hochskalieren,
- Produktionshilfe wie Skript, Gliederung, Vorschaubild oder Titel.
Die Angabe setzen Sie beim Hochladen in YouTube Studio bei den Attributen unter „AI use“. YouTube kann ein Label auch selbst setzen, etwa bei Inhalten mit C2PA-Metadaten, aus YouTubes eigenen KI-Werkzeugen oder nach eigener Erkennung.
Verhältnis zu Ihrer Pflicht nach Art. 50
Wer ein KI-System beruflich nutzt, um Bilder, Videos oder Audioinhalte zu erzeugen oder zu verändern, die ein Deepfake sind, muss das offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Ein Händler ist dieser Betreiber, wenn er selbst oder ein Dienstleister nach seinen Vorgaben KI für Produkt- oder Werbebilder einsetzt (Leitlinien Rn. 12, 14). Die Pflicht hängt am Bild, nicht an der Plattform: Sie gilt im eigenen Shop genauso wie auf einem Marktplatz. Ob ein Bild betroffen ist, klärt der Pflicht-Check.
YouTubes Ausnahmen folgen eigenen Regeln. Ein KI-Vorschaubild gilt bei YouTube als Produktionshilfe. Zeigt es aber eine realistische Szene oder Person, kann es nach Art. 50 trotzdem ein Deepfake sein. Prüfen Sie Vorschaubilder deshalb getrennt.
YouTube steht auf der Liste der sehr großen Online-Plattformen der Kommission. Nach den Leitlinien dürfen sich Betreiber innerhalb einer solchen Plattform auf deren Kennzeichnungswerkzeuge stützen, wenn diese eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen, und nur im Rahmen dieser Plattform (Rn. 126). Wie weit das für ein bestimmtes Werkzeug trägt, ist nicht geklärt. Ein Plattform-Label, das nur manchmal erscheint oder erst nach einem Klick, ersetzt Ihre eigene sichtbare Kennzeichnung nicht automatisch.
Schritte
- Prüfen Sie Video und Vorschaubild mit dem Pflicht-Check.
- Setzen Sie in YouTube Studio beim Hochladen „AI use“ auf Ja, wenn das Video realistische KI-Inhalte enthält.
- Braucht das Vorschaubild ein Label, setzen Sie es ins Bild, etwa mit KI-Bild kennzeichnen.
- Erhalten Sie C2PA-Metadaten in Ihren Dateien.
Keine Rechtsberatung. Plattformregeln ändern sich; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Plattform. Ein Label macht ein irreführendes Bild nicht zulässig.
Häufige Fragen
Muss ich ein KI-Produktvideo auf YouTube kennzeichnen?
Wenn es realistisch wirkt und mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurde, verlangt YouTube die Angabe „AI use“. Nach Art. 50 prüfen Sie zusätzlich, ob ein Deepfake vorliegt.
Gilt das auch für KI-Vorschaubilder?
YouTube zählt Vorschaubilder zur Produktionshilfe und verlangt dafür keine Angabe. Nach Art. 50 kann ein realistisches KI-Vorschaubild trotzdem ein Label brauchen.
Reicht YouTubes Label für den EU AI Act?
YouTube ist eine sehr große Online-Plattform; Betreiber dürfen sich dort unter Bedingungen auf Plattform-Werkzeuge stützen (Leitlinien Rn. 126). Wie weit das trägt, ist nicht geklärt.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- YouTube-Hilfe: Offenlegung veränderter oder synthetischer InhalteGoogle · Plattform · 11.10.2026
- Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und SuchmaschinenEuropäische Kommission · Kommission · 07.09.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- C2PA Technical Specification 2.2Coalition for Content Provenance and Authenticity · Standard · 01.05.2025
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


