Das Glossar erklärt 38 Begriffe zur KI-Kennzeichnung nach Art. 50 EU AI Act, von Altbestand bis Zweite Ebene. Rechtliche Begriffe stammen aus der KI-Verordnung und den Leitlinien der EU-Kommission (zitiert mit Randnummer, Rn.), technische aus den Standards von IPTC und C2PA. Jeder Eintrag verweist auf die Seite mit den Einzelheiten.
Altbestand
Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 mit KI erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Leitlinien ermutigen aber dazu (Rn. 154). Maßgeblich ist der Tag der letzten KI-Bearbeitung, nicht der Tag des Hochladens.
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Anbieter
Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-VO), etwa der Hersteller eines Bildgenerators. Anbieter generativer KI müssen deren Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2). Ein Händler, der solche Werkzeuge nur nutzt, ist in der Regel nicht Anbieter, sondern Betreiber.
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Art. 50 KI-VO
Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Abs. 1 betrifft Chatbots, Abs. 2 die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter, Abs. 4 die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten durch Betreiber, Abs. 5 Form und Zeitpunkt. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113).
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Betreiber
Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer für rein persönliche Zwecke (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Ein Händler ist Betreiber, wenn er selbst oder ein Dienstleister nach seinen Vorgaben KI einsetzt, um Bilder zu erzeugen oder zu verändern (Leitlinien Rn. 12, 14). Betreiber müssen Deepfakes kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4).
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Bundesnetzagentur
Die in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung (§ 2 Abs. 1 KI-MIG). Sie ist zugleich zentrale Beschwerdestelle: Beschwerden gehen kostenlos über ein Onlineformular (§ 8 KI-MIG).
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C2PA
Coalition for Content Provenance and Authenticity: ein offener Standard, mit dem Herkunftsangaben signiert in eine Datei eingebettet werden. Er hält fest, wer eine Datei erstellt hat, mit welchem Werkzeug und ob KI beteiligt war. Ändert ein Programm die Datei später, ohne neu zu signieren, wird die Signatur ungültig.
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Code of Practice
Der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, finale Fassung vom 10.06.2026. Er beschreibt, wie Anbieter markieren und Betreiber kennzeichnen können, etwa mit „AI“ als Hauptelement, sichtbar ohne Interaktion. Die Teilnahme ist freiwillig, und der Code begründet keine Konformitätsvermutung (Erwägungsgrund 41 der VO (EU) 2026/1744).
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compositeWithTrainedAlgorithmicMedia
Wert im IPTC-Feld DigitalSourceType für Bilder, die mit generativer KI bearbeitet wurden, etwa durch Inpainting oder Outpainting. Vollständig lautet er http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/compositeWithTrainedAlgorithmicMedia.
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Content Credentials
Der Name, unter dem C2PA-Herkunftsangaben Nutzern angezeigt werden. Sie verraten, ob und wie KI an einem Bild beteiligt war, sofern das erzeugende Werkzeug sie geschrieben hat und niemand sie entfernt hat. Fehlen sie, beweist das nicht, dass keine KI im Spiel war.
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Deepfake
Ein mit KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Nach den Leitlinien zählen auch Konsumgüter dazu, und es genügt, dass etwas plausibel existieren könnte (Rn. 113).
Mehr: Was ein Deepfake ist
DigitalSourceType
IPTC-Feld (Iptc4xmpExt:DigitalSourceType), das angibt, wie ein Bild entstanden ist: Kamera, Software oder generative KI. Der Wert ist eine Adresse aus dem IPTC-Vokabular. Google liest das Feld; das Merchant Center verlangt es für KI-erzeugte Produktbilder.
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Einbrennen
Das Label wird fest in die Pixel des Bildes geschrieben. Es reist dann mit der Datei in Feeds, auf Marktplätze und in Downloads. Dabei entsteht eine neue Datei, und ein vorhandenes C2PA-Manifest wird ungültig. Das Original sollte deshalb erhalten bleiben.
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Erste Aussetzung
Der Moment, in dem ein Mensch einen Inhalt zum ersten Mal sieht. Spätestens dann muss die Kennzeichnung da sein (Art. 50 Abs. 5 KI-VO), und zwar für jede Person und jede Ausgabe (Leitlinien Rn. 143). Im Shop ist das oft die Produktkarte in Kollektion oder Suche, nicht erst die Produktseite.
Mehr: Gestaltung des Labels
EU-Icon
Drei Icons, die die Europäische Kommission frei bereitstellt: „AI“, „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“, in Schwarz und Weiß. Die Nutzung ist freiwillig; ein gleichwertiges eigenes Label ist zulässig, etwa für andere Farben. Die Nutzung bedeutet keine Unterzeichnung des Code of Practice.
Mehr: EU-Icons
EXIF
Exchangeable Image File Format: technische Angaben, die Kameras und Programme in Bilder schreiben, etwa Kamera, Belichtung, Datum oder Software. Für die KI-Herkunft ist EXIF nicht gedacht, manche Werkzeuge vermerken dort aber ihren Namen. Beim Hochladen und Verkleinern gehen EXIF-Daten oft verloren.
Mehr: Metadaten
Generative KI
KI-Systeme, die aus einer Eingabe neue Inhalte erzeugen: Text, Bilder, Audio oder Video. Dazu gehören Bildgeneratoren und das generative Füllen in Bildbearbeitungsprogrammen. Ihre Anbieter müssen die Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2 KI-VO).
Mehr: Kennzeichnungspflicht
Inpainting
Eine Stelle im Bild wird mit KI neu erzeugt: Ein Gegenstand wird entfernt, ersetzt oder ergänzt. Ob danach ein Label nötig ist, hängt vom Ergebnis ab. Einen Passanten im Hintergrund zu entfernen, nennen die Leitlinien eine unbedeutende Änderung (Rn. 116); ein eingefügter Gegenstand, der die Aussage des Bildes ändert, ist mehr als Standardbearbeitung (Rn. 92).
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IPTC
International Press Telecommunications Council. Sein Photo Metadata Standard legt Felder für Bildangaben fest, darunter DigitalSourceType für die Herkunft und seit Version 2025.1 Felder zum verwendeten KI-System. Die Felder stehen meist im XMP-Block der Datei.
Mehr: Metadaten
KI-Kompetenz (Art. 4)
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern (Art. 4 KI-VO in der Fassung der VO (EU) 2026/1744). Ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, auch für Händler, die KI-Bilder erstellen.
Mehr: KI-Bilder im Onlineshop
KI-MIG
Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz führt die KI-Verordnung in Deutschland durch (BGBl. 2026 I Nr. 223). Es ist seit dem 29.07.2026 in Kraft und macht die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde und zentralen Beschwerdestelle.
Mehr: Bußgeld und Durchsetzung
KI-Verordnung (KI-VO)
Verordnung (EU) 2024/1689, englisch AI Act. Sie regelt KI-Systeme in der EU nach ihrem Risiko und gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Geändert wurde sie zuletzt durch den Digital-Omnibus.
Mehr: Kennzeichnungspflicht
Künstlerische Werke
Ist ein Deepfake Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, genügt ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt (Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO). Die Leitlinien legen „offensichtlich“ eng aus (Rn. 122). Für Produkt- und Werbebilder greift diese Erleichterung in der Regel nicht.
Mehr: Was ein Deepfake ist
Leitlinien
Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026. Sie erklären die Begriffe mit Beispielen, auch für Produktbilder. Sie sind nicht verbindlich (Rn. 5); verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof.
Mehr: Leitlinien
Manifest
Der Datenblock, in dem C2PA die Herkunftsangaben in einer Datei ablegt. Er enthält Aussagen wie die ausgeführten Bearbeitungsschritte und den DigitalSourceType und ist mit einem Zertifikat signiert. Ein gültiges Manifest zeigt, dass die Angaben seit dem Signieren nicht verändert wurden.
Mehr: Metadaten
Marktüberwachung
Behörden prüfen, ob die KI-Verordnung eingehalten wird. Sie können Betreiber nach ihrer Kennzeichnungspraxis fragen (Leitlinien Rn. 148), und jede Person kann sich beschweren (Art. 85 KI-VO). In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.
Mehr: Bußgeld und Durchsetzung
Merchant Center
Googles Plattform für Produktdaten in Google Shopping. Für KI-erzeugte Produktbilder verlangt Google den IPTC-Vermerk in der Bilddatei und untersagt, eingebettete Metadaten zu entfernen. Ein sichtbares Label im Shop ersetzt das nicht, und der Vermerk ersetzt kein sichtbares Label.
Mehr: Google Merchant Center
Omnibus (Digital-Omnibus KI)
Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026. Sie ändert die KI-Verordnung: Anbieter bekommen für die maschinenlesbare Markierung älterer Systeme Zeit bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4). Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist.
Mehr: Fristen
Outpainting
KI erweitert ein Bild über seine Ränder hinaus, etwa für ein anderes Seitenverhältnis. Ränder auffüllen zählen die Leitlinien zur Standardbearbeitung (Rn. 92), Hintergrund-Erweiterungen in Produktwerbung zu den unbedeutenden Änderungen (Rn. 116). Entsteht dabei eine neue Szene, kann das anders aussehen.
Mehr: Pflicht-Check
Overlay
Das Label liegt über dem Bild, gesetzt vom Code der Website. Die Bilddatei bleibt unverändert. Der Code of Practice lässt ein solches Overlay ausdrücklich zu (Measure 1.2.1 c). Es erscheint aber nur dort, wo der Code läuft, nicht in Downloads, Feeds oder auf Marktplätzen.
Mehr: Gestaltung des Labels
Randnummer (Rn.)
Die Absätze der Leitlinien sind durchnummeriert. „Rn. 113“ verweist auf Absatz 113 der Leitlinien C(2026) 5054. Wir zitieren so, damit Sie jede Aussage im Original nachlesen können.
Mehr: Leitlinien
Standardbearbeitung
Bearbeitung, die vorhandene Inhalte nur für die Veröffentlichung aufbereitet: Zuschnitt, Farb- und Helligkeitskorrektur, Schärfen, Freistellen, Ränder auffüllen (Leitlinien Rn. 90 bis 92). Macht KI nur das, ist ein Label nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Erscheint das Produkt danach anders als in echt, gilt das nicht mehr.
Mehr: Was ein Deepfake ist
Synthetic performer
Begriff aus dem Recht des US-Bundesstaats New York (General Business Law § 396-b): eine mit KI erzeugte, menschenähnliche Figur, die keiner erkennbaren echten Person entspricht. Werbung mit solchen Figuren muss das deutlich offenlegen, seit Juni 2026. Für EU-Shops mit Kunden in den USA kann das zusätzlich gelten.
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SynthID
Ein unsichtbares Wasserzeichen von Google DeepMind für Inhalte aus Googles KI-Werkzeugen. Es steckt in den Pixeln selbst, nicht in den Metadaten, und lässt sich nur mit Googles Werkzeugen prüfen. Wie jede maschinenlesbare Markierung ersetzt es das sichtbare Label nicht (Leitlinien Rn. 117).
Mehr: Metadaten
trainedAlgorithmicMedia
Wert im IPTC-Feld DigitalSourceType für Bilder, die vollständig mit generativer KI erzeugt wurden. Vollständig lautet er http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia. Diesen Wert erwartet Google Merchant Center bei KI-erzeugten Produktbildern.
Mehr: IPTC-Werkzeug
Upscaling
KI vergrößert ein Bild und ergänzt dabei Details. Skalieren für Produktwerbung nennen die Leitlinien eine unbedeutende Änderung (Rn. 116), Bildverbesserung für mehr Klarheit zählt zur Standardbearbeitung (Rn. 92). Erfindet die KI dabei sichtbare Details am Produkt, ist das mehr als Upscaling.
Mehr: Pflicht-Check
Wasserzeichen
Eine Markierung im Bild selbst, sichtbar oder unsichtbar. Unsichtbare Wasserzeichen gehören zu den maschinenlesbaren Markierungen der Anbieter (Art. 50 Abs. 2). Betreiber können sich darauf nicht verlassen, weil Menschen sie nicht sehen (Leitlinien Rn. 117).
Mehr: Metadaten
XMP
Extensible Metadata Platform: ein Format, mit dem Metadaten als Text in eine Bilddatei geschrieben werden. Darin stehen meist die IPTC-Felder, auch DigitalSourceType. C2PA nutzt einen eigenen Datenblock.
Mehr: Metadaten
Zweite Ebene
Weitere Angaben zum Label, die sich per Klick, Tipp oder Tastatur öffnen: ob ein Bild mit KI erzeugt oder verändert wurde und was verändert ist. Der Code of Practice ermutigt dazu. Die zweite Ebene muss barrierefrei sein, etwa mit Esc schließbar (WCAG 1.4.13).
Mehr: Gestaltung des Labels
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI)EUR-Lex · Gesetz · 24.07.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 · Gesetz · 28.07.2026
- IPTC NewsCodes: Digital Source TypeIPTC · Standard · 23.10.2024
- IPTC Photo Metadata Standard 2025.1IPTC · Standard · 26.11.2025
- C2PA Technical Specification 2.2Coalition for Content Provenance and Authenticity · Standard · 01.05.2025
- Google Merchant Center: KI-generierte InhalteGoogle · Plattform · 03.10.2026
- New York General Business Law § 396-b (synthetische Darsteller)New York State Senate · Gesetz · 09.06.2026
- Google DeepMind: SynthIDGoogle DeepMind · Plattform · 11.10.2026
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1W3C · Standard · 05.06.2018
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


