Meta kennzeichnet Inhalte auf Facebook, Instagram und Threads mit „AI info“, wenn es Branchensignale wie C2PA oder IPTC erkennt oder wenn Nutzer KI selbst angeben. Bei Inhalten, die mit KI nur bearbeitet wurden, steht der Hinweis im Menü.
In Anzeigen erscheint „AI info“ nur bei Metas eigenen KI-Werkzeugen. Bilder aus anderen Werkzeugen kennzeichnen Sie selbst, etwa mit einer Kopie mit eingebranntem Label.
Was Facebook und Instagram verlangt
Beiträge
- Meta setzt das Label „AI info“ (bis Juli 2024 „Made with AI“), wenn es Branchensignale wie C2PA oder IPTC im Bild erkennt oder wenn Nutzer KI selbst angeben.
- Für fotorealistische Videos und realistisch klingendes Audio, die digital erzeugt oder verändert wurden, verlangt Meta die Angabe durch die Nutzer.
- Wurde ein Inhalt mit KI nur bearbeitet, steht der Hinweis seit September 2024 im Menü des Beitrags, nicht mehr direkt darauf.
Anzeigen
In Anzeigen erscheint „AI info“ nur, wenn das Bild mit Metas eigenen generativen KI-Werkzeugen erstellt oder bearbeitet wurde. Für Bilder aus anderen KI-Werkzeugen setzt Meta kein automatisches Label, außer bei politischen Anzeigen mit eigener Offenlegungspflicht.
Verhältnis zu Ihrer Pflicht nach Art. 50
Wer ein KI-System beruflich nutzt, um Bilder, Videos oder Audioinhalte zu erzeugen oder zu verändern, die ein Deepfake sind, muss das offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Ein Händler ist dieser Betreiber, wenn er selbst oder ein Dienstleister nach seinen Vorgaben KI für Produkt- oder Werbebilder einsetzt (Leitlinien Rn. 12, 14). Die Pflicht hängt am Bild, nicht an der Plattform: Sie gilt im eigenen Shop genauso wie auf einem Marktplatz. Ob ein Bild betroffen ist, klärt der Pflicht-Check.
Ein Hinweis im Menü ist ohne Klick nicht sichtbar. Nach dem Code of Practice soll das „AI“ ohne Interaktion sichtbar sein. Für Anzeigen mit Bildern aus anderen KI-Werkzeugen gibt es gar kein automatisches Label: Dort kennzeichnen Sie selbst.
Facebook und Instagram steht auf der Liste der sehr großen Online-Plattformen der Kommission. Nach den Leitlinien dürfen sich Betreiber innerhalb einer solchen Plattform auf deren Kennzeichnungswerkzeuge stützen, wenn diese eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen, und nur im Rahmen dieser Plattform (Rn. 126). Wie weit das für ein bestimmtes Werkzeug trägt, ist nicht geklärt. Ein Plattform-Label, das nur manchmal erscheint oder erst nach einem Klick, ersetzt Ihre eigene sichtbare Kennzeichnung nicht automatisch.
Schritte
- Prüfen Sie jedes KI-Bild mit dem Pflicht-Check.
- Anzeigen mit Bildern aus anderen KI-Werkzeugen: Verwenden Sie eine Kopie mit eingebranntem Label aus KI-Bild kennzeichnen oder einen klaren Hinweis im Motiv. Katalog-Anzeigen ziehen die Bilder aus Ihrem Produktfeed, prüfen Sie also auch den Feed.
- Beiträge: Nutzen Sie beim Posten die Offenlegung von Meta, wo sie angeboten wird, und zusätzlich ein sichtbares Label im Bild, wenn der Hinweis sonst nur im Menü stünde.
- Entfernen Sie keine C2PA- oder IPTC-Angaben. Sie sind das Signal, an dem Meta KI erkennt.
Keine Rechtsberatung. Plattformregeln ändern sich; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Plattform. Ein Label macht ein irreführendes Bild nicht zulässig.
Häufige Fragen
Kennzeichnet Meta meine KI-Anzeigen automatisch?
Nur, wenn das Bild mit Metas eigenen generativen KI-Werkzeugen erstellt oder bearbeitet wurde. Für Bilder aus anderen Werkzeugen setzt Meta kein automatisches Label.
Reicht „AI info“ für Art. 50?
Facebook und Instagram sind sehr große Online-Plattformen, Betreiber dürfen sich dort unter Bedingungen auf Plattform-Werkzeuge stützen (Leitlinien Rn. 126). Ein Hinweis, der nur im Menü steht oder nicht zuverlässig erscheint, ersetzt Ihre eigene sichtbare Kennzeichnung nicht automatisch.
Darf ich Metadaten entfernen, damit kein Label erscheint?
Davon raten wir ab. Die Angaben sind das Signal, an dem Plattformen KI erkennen. Nach dem Code of Practice untersagen KI-Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen, solche Markierungen absichtlich zu entfernen.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
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- Meta: Ansatz zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteMeta · Plattform · 05.04.2024
- Meta: KI-Bilder auf Facebook, Instagram und Threads kennzeichnenMeta · Plattform · 06.02.2024
- Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und SuchmaschinenEuropäische Kommission · Kommission · 07.09.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


