TikTok verlangt, realistische KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, und bietet dafür eigene Werkzeuge. Zusätzlich erkennt TikTok KI über C2PA-Content-Credentials und eigene Modelle.
In Anzeigen brauchen stark bearbeitete oder KI-generierte Inhalte das AIGC-Label oder einen eigenen klaren Hinweis. TikToks Ausnahmen für kleine Bearbeitungen decken sich nicht mit den EU-Leitlinien und ersetzen Ihre Prüfung nach Art. 50 nicht.
Was TikTok verlangt
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TikTok verlangt laut Newsroom (19. November 2025), realistische KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Dafür gibt es Werkzeuge in der App. TikTok erkennt KI außerdem über C2PA-Content-Credentials und eigene Erkennungsmodelle. Wird ein Inhalt anderswo bearbeitet und neu hochgeladen, können solche Angaben verloren gehen; TikTok testet deshalb zusätzlich unsichtbare Wasserzeichen.
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Nach der Werberichtlinie (Stand April 2026) dürfen stark bearbeitete oder KI-generierte Inhalte nur mit dem AIGC-Label oder einem eigenen klaren Hinweis laufen. Ausgenommen sind laut TikTok geringfügige Änderungen wie Licht, Helligkeit, Farbe, das Entfernen oder Ändern des Hintergrunds und Entrauschen.
Verhältnis zu Ihrer Pflicht nach Art. 50
Wer ein KI-System beruflich nutzt, um Bilder, Videos oder Audioinhalte zu erzeugen oder zu verändern, die ein Deepfake sind, muss das offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Ein Händler ist dieser Betreiber, wenn er selbst oder ein Dienstleister nach seinen Vorgaben KI für Produkt- oder Werbebilder einsetzt (Leitlinien Rn. 12, 14). Die Pflicht hängt am Bild, nicht an der Plattform: Sie gilt im eigenen Shop genauso wie auf einem Marktplatz. Ob ein Bild betroffen ist, klärt der Pflicht-Check.
TikToks Ausnahmen sind nicht dieselben wie die der Leitlinien. Nach den Leitlinien ist ein rein dekorativer KI-Hintergrund hinter einem echten Produkt in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig; ein Hintergrund, der eine täuschende Szene erzeugt, kann es aber sein. Prüfen Sie deshalb jedes Motiv nach Art. 50, auch wenn TikTok es nicht verlangt.
TikTok steht auf der Liste der sehr großen Online-Plattformen der Kommission. Nach den Leitlinien dürfen sich Betreiber innerhalb einer solchen Plattform auf deren Kennzeichnungswerkzeuge stützen, wenn diese eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen, und nur im Rahmen dieser Plattform (Rn. 126). Wie weit das für ein bestimmtes Werkzeug trägt, ist nicht geklärt. Ein Plattform-Label, das nur manchmal erscheint oder erst nach einem Klick, ersetzt Ihre eigene sichtbare Kennzeichnung nicht automatisch.
Schritte
- Prüfen Sie jedes KI-Motiv mit dem Pflicht-Check.
- Beiträge mit realistischen KI-Inhalten: Setzen Sie das KI-Label von TikTok beim Hochladen.
- Anzeigen: Setzen Sie das AIGC-Label oder einen eigenen klaren Hinweis im Motiv, etwa mit KI-Bild kennzeichnen.
- Erhalten Sie C2PA-Content-Credentials in Ihren Dateien. Sie helfen TikTok, KI zu erkennen.
Keine Rechtsberatung. Plattformregeln ändern sich; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Plattform. Ein Label macht ein irreführendes Bild nicht zulässig.
Häufige Fragen
Reicht das AIGC-Label von TikTok?
TikTok ist eine sehr große Online-Plattform, Betreiber dürfen sich dort unter Bedingungen auf Plattform-Werkzeuge stützen (Leitlinien Rn. 126). Wie weit das trägt, ist nicht geklärt. Ein klares, ohne Klick sichtbares Label ist der sichere Weg.
Ich habe nur den Hintergrund mit KI geändert. Muss ich kennzeichnen?
Für TikTok-Anzeigen nennt TikTok das als Ausnahme. Für Art. 50 hängt es davon ab, ob eine täuschende Szene entsteht. Prüfen Sie das mit dem Pflicht-Check.
Erkennt TikTok KI automatisch?
Teilweise, über C2PA-Content-Credentials und eigene Modelle. Darauf verlassen sollten Sie sich nicht: Angaben gehen beim erneuten Hochladen leicht verloren.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
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- Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und SuchmaschinenEuropäische Kommission · Kommission · 07.09.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- C2PA Technical Specification 2.2Coalition for Content Provenance and Authenticity · Standard · 01.05.2025
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


