Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113). Für Betreiber, also auch für Händler, gibt es keine Übergangsfrist (Leitlinien Rn. 153).
Nur KI-Anbieter mit Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4). Vor dem 2. August 2026 erzeugte Deepfakes müssen nach den Leitlinien nicht nachträglich gekennzeichnet werden (Rn. 154).
Das Wichtigste
- Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist für Betreiber (Art. 113, Leitlinien Rn. 153).
- KI-Anbieter mit Bestandssystemen müssen die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744).
- In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zuständig (KI-MIG).
- Maßgeblich für alte Bilder ist der Tag der KI-Erzeugung oder KI-Veränderung, nicht der Tag des Hochladens (Rn. 154).
- Wird ein altes Bild nach dem 1. August 2026 erneut mit KI bearbeitet, zählt die neue Bearbeitung.
Die Zeitleiste
Alle Daten, die für die KI-Kennzeichnung von Bildern zählen, in zeitlicher Reihenfolge. Das wichtigste Datum für Händler ist der 2. August 2026.
- 12.07.2024: KI-Verordnung im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2024/1689 erscheint im Amtsblatt der EU.
- 01.08.2024: KI-Verordnung tritt in Kraft. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung. Die Pflichten gelten gestaffelt, Art. 50 erst ab dem 2. August 2026 (Art. 113).
- 17.12.2025: Erster Entwurf des Code of Practice. Die Kommission veröffentlicht den ersten Entwurf des Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte.
- 03.03.2026: Zweiter Entwurf des Code. Die Kommission veröffentlicht den überarbeiteten Entwurf.
- 08.05.2026: Entwurf der Leitlinien. Die Kommission legt den Entwurf ihrer Leitlinien zu Art. 50 vor.
- 09.06.2026: New York: § 396-b GBL gilt. Werbung mit KI-Darstellern („synthetic performers“) braucht in New York einen deutlichen Hinweis, wenn der Werbende davon weiß.
- 10.06.2026: Code of Practice, finale Fassung. Freiwilliger Kodex mit dem Zeichen „AI“ als Hauptelement, Platzierung ohne überlagernde Elemente und internen Prozessen.
- 08.07.2026: Kommission hält den Code für angemessen. Stellungnahme C(2026) 4839, veröffentlicht am 9. Juli. Eine Konformitätsvermutung begründet der Code nicht.
- 20.07.2026: Leitlinien C(2026) 5054. Die Kommission billigt den Inhalt ihrer Leitlinien zu Art. 50. Die förmliche Annahme folgt, sobald alle Sprachfassungen vorliegen.
- 24.07.2026: Digital-Omnibus im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung, unter anderem Art. 99 (kleine Midcaps) und Art. 111 (Übergang für Anbieter).
- 27.07.2026: Omnibus in Kraft. Am dritten Tag nach der Veröffentlichung. Ab diesem Tag gelten auch Art. 102 bis 110, darunter die Aufnahme der KI-Verordnung in die Verbandsklagen-Richtlinie (Art. 110).
- 29.07.2026: KI-MIG in Kraft. Das deutsche Durchführungsgesetz macht die Bundesnetzagentur zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde und zentralen Beschwerdestelle.
- 02.08.2026: Art. 50 gilt. Ab heute müssen Betreiber Deepfakes kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 und 5). Eine Übergangsfrist für Betreiber gibt es nicht. Die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden über ein Onlineformular an.
- 02.12.2026: Ende des Übergangs für Anbieter. Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre Ausgaben ab jetzt maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2 i. V. m. Art. 111 Abs. 4).
- 01.01.2027: Kalifornien: Pflichten großer Plattformen. Große Onlineplattformen dürfen Herkunftsdaten nicht entfernen und müssen sie einsehbar machen (Bus. & Prof. Code § 22757.3.1). Händler verpflichtet das kalifornische Gesetz nach unserer Auswertung nicht.
Warum Händler keine Übergangsfrist haben
Der Digital-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) hat die KI-Verordnung im Juli 2026 an mehreren Stellen geändert. Er hat aber nur eine Übergangsregel für Art. 50 eingeführt, und die betrifft die Anbieter generativer KI-Systeme. Die Leitlinien beschreiben sie als „targeted grandfathering rule only with regard to the marking and detection obligations under Article 50(2)“ (Rn. 153).
Für Betreiber gilt der allgemeine Geltungsbeginn aus Art. 113. Wer also in seinem Shop KI-Bilder einsetzt, die ein Deepfake sind, muss sie seit dem 2. August 2026 sichtbar kennzeichnen. Ob ein Bild ein Deepfake ist, erklärt der Beitrag Deepfake im Onlineshop. Der Pflicht-Check ordnet einzelne Bilder ein.
Was der 2. Dezember 2026 für Händler bedeutet
Bis zum 2. Dezember 2026 dürfen KI-Werkzeuge, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, Bilder ohne maschinenlesbare Markierung ausliefern (Art. 111 Abs. 4). Für Sie hat das zwei Folgen:
- Fehlende Metadaten in einer Datei beweisen nicht, dass keine KI im Spiel war. Das gilt auch danach, weil viele Bearbeitungsschritte Metadaten verlieren (siehe C2PA, IPTC und Metadaten).
- Ihre eigene Pflicht ändert sich am 2. Dezember nicht. Das sichtbare Label war schon vorher nötig, und auf die Markierung des Anbieters können Sie sich dafür nicht stützen (Rn. 117).
Altbestand: was für alte KI-Bilder gilt
Die Leitlinien regeln den Altbestand ausdrücklich. Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, „do not need to be marked or labelled retroactively“ (Rn. 154). Die Kommission ermutigt aber Betreiber und alle, die solche Bilder verbreiten, sie trotzdem zu kennzeichnen. Unverhältnismäßiger Aufwand wird dabei nicht erwartet. Als Beispiele nennt Rn. 154 das Durchsuchen ganzer Bilddatenbanken und das Ändern bereits gedruckter Verpackungen.
Erzeugung zählt, nicht der Upload
Bei Bildern knüpft Rn. 154 an den Zeitpunkt an, zu dem das Bild mit KI erzeugt oder verändert wurde. Wann Sie es hochladen, ist nicht entscheidend. Ein Upload vor dem 2. August 2026 ist aber ein guter Beleg, denn die Erzeugung muss dann davor gelegen haben. Bei einem späteren Upload brauchen Sie andere Belege, etwa einen Zeitstempel in den Metadaten, eine Rechnung des Dienstleisters oder die Projektdateien.
Neue KI-Bearbeitung, neues Datum
Bearbeiten Sie ein altes Bild nach dem 1. August 2026 erneut mit KI, entsteht eine neue Ausgabe. Dann zählt das Datum der neuen Bearbeitung, und das Bild fällt unter die Pflicht, wenn es ein Deepfake ist.
Altes Bild, neue Kampagne: offen
Bei Texten stellt Rn. 154 ausdrücklich auf die Veröffentlichung ab: Ein vor dem Stichtag erzeugter Text, der danach veröffentlicht wird, muss gekennzeichnet werden. Für Bilder fehlt dieser Satz. Nach dem Wortlaut löst ein alter Deepfake in einer neuen Kampagne keine neue Pflicht aus. Entschieden ist das nicht. Wir empfehlen das Label, wenn Sie ein altes KI-Bild neu einsetzen. Das entspricht auch dem Wunsch der Leitlinien, Altbestand nach und nach zu kennzeichnen.
Wenn Sie Altbestand freiwillig nachkennzeichnen, beginnen Sie mit den Bildern, die Kunden am häufigsten sehen, etwa Startseite, Bestseller und Werbemittel. Das ist verhältnismäßig und erreicht die meisten Betrachter.
Was als Nächstes ansteht
- Förmliche Annahme der Leitlinien. Laut Begleitdokument folgt sie, sobald alle Sprachfassungen vorliegen. Ob das schon geschehen ist, ist nicht bestätigt. Danach prüfen wir die Randnummern auf dieser Website erneut (siehe Leitlinien).
- 2. Dezember 2026. Ende des Übergangs für KI-Anbieter. Mehr Bilder dürften dann mit Metadaten ankommen.
- 1. Januar 2027. Pflichten großer Plattformen in Kalifornien. Für Händler in der EU ändert sich dadurch nichts an Art. 50.
Wie die Pflicht in Deutschland durchgesetzt wird und welche Bußgelder möglich sind, steht unter Bußgeld und Durchsetzung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Pflicht zur Kennzeichnung von Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113). Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist (Leitlinien Rn. 153).
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht rückwirkend?
Nach den Leitlinien nicht. Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Leitlinien ermutigen aber dazu, ohne unverhältnismäßigen Aufwand (Rn. 154).
Gibt es eine Übergangsfrist für Onlinehändler?
Nein. Die einzige Übergangsregel betrifft KI-Anbieter und die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 (Art. 111 Abs. 4, Rn. 153). Händler als Betreiber müssen Deepfakes seit dem 2. August 2026 sichtbar kennzeichnen.
Was passiert am 2. Dezember 2026?
Dann endet die Übergangsfrist für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Ab da müssen auch sie ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Ihre Pflicht als Händler ändert sich dadurch nicht.
Muss ich ein altes KI-Bild kennzeichnen, wenn ich es neu verwende?
Nach dem Wortlaut von Rn. 154 zählt bei Bildern der Zeitpunkt der Erzeugung, nicht der Veröffentlichung. Entschieden ist die Frage nicht. Wir empfehlen das Label bei jeder neuen Verwendung. Bearbeiten Sie das Bild erneut mit KI, gilt ohnehin das neue Datum.
Seit wann wird die Pflicht in Deutschland durchgesetzt?
Die Bundesnetzagentur ist seit dem Inkrafttreten des KI-MIG am 29. Juli 2026 zuständig. Nach eigener Aussage setzt sie Art. 50 seitdem durch. Details unter Bußgeld und Durchsetzung.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI)EUR-Lex · Gesetz · 24.07.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Stellungnahme der Kommission zur Angemessenheit des Code, C(2026) 4839 finalEuropäische Kommission · Kommission · 08.07.2026
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 · Gesetz · 28.07.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zur KI-VerordnungBundesnetzagentur · Behörde · 29.07.2026
- Bundesnetzagentur, Beschwerdestelle KIBundesnetzagentur · Behörde · 02.08.2026
- New York General Business Law § 396-b (synthetische Darsteller)New York State Senate · Gesetz · 09.06.2026
- Kalifornien AB 853 / SB 942, California AI Transparency ActCalifornia Legislature · Gesetz · 13.10.2025
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


