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AI-LabelKI-Bilder nach EU AI Act
RatgeberStand 11. Oktober 20263 Min. Lesezeit8 Primärquellen

KI-Label entfernen: wann es erlaubt ist und wann nicht

Ein eigenes Label dürfen Sie weglassen, wenn kein Deepfake vorliegt. Markierungen von KI-Anbietern zu entfernen, ist dagegen ein Risiko.

Kurz gesagt

Ihr eigenes Label im Shop müssen Sie nur zeigen, wenn das Bild ein Deepfake ist (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Bei Standardbearbeitung, einem rein dekorativen KI-Hintergrund hinter einem echten Produkt oder Bildern vor dem 2. August 2026 ist es nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht erforderlich (Rn. 92, 116, 154), und auf einem echten Foto ohne KI sollte es gar nicht stehen.

Maschinenlesbare Markierungen der KI-Anbieter (C2PA, IPTC, Wasserzeichen) sollten Sie dagegen nie entfernen: Der Code of Practice sieht ihren Erhalt vor, Google Merchant Center verlangt ihn, und China und Indien verbieten das Entfernen gesetzlich.

Das Wichtigste

Wann Sie Ihr eigenes Label weglassen dürfen

Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO greift nur bei Deepfakes. Nach den Leitlinien der EU-Kommission ist ein Label in diesen Fällen nicht erforderlich:

FallNach den LeitlinienFundstelle
Freisteller, Farbkorrektur, Zuschnitt, Schärfennicht erforderlichRn. 92, 116
Rein dekorativer KI-Hintergrund hinter echtem, unverändertem Produktnicht erforderlichRn. 116
Störende Details entfernt (Passanten, Staub)nicht erforderlichRn. 92, 116
Erkennbar unwirkliche Illustrationnicht erforderlichRn. 113 ii
Vor dem 2. August 2026 mit KI erzeugtkeine NachkennzeichnungRn. 154
Echtes Foto ohne KIkein KI-BildArt. 3 Nr. 60

In Zweifelsfällen empfehlen die Leitlinien und wir das Label. Den Einzelfall prüfen Sie mit dem Pflicht-Check; das Ergebnis nennt die Randnummer, auf die Sie sich stützen.

Ein Label weglassen heißt nicht, ein irreführendes Bild zulassen. Zeigt ein Bild das Produkt besser, als es ist, bleibt es wettbewerbsrechtlich angreifbar, ob mit oder ohne Label (ErwG 137 KI-VO, Leitlinien Rn. 129).

Wenn ein echtes Foto als KI markiert wird

Plattformen wie Facebook und Instagram zeigen Hinweise wie „AI info“, wenn sie in einer Datei Signale für KI finden, etwa Content Credentials (C2PA) oder den IPTC-Vermerk. Solche Signale schreiben auch Bearbeitungsprogramme, wenn Sie dort generative Funktionen nutzen, zum Beispiel generatives Füllen. Meta zeigt den Hinweis bei Inhalten, die nur bearbeitet wurden, laut eigener Darstellung im Menü statt direkt am Bild.

Was Sie nie tun sollten

Markierungen, die ein KI-Anbieter in die Datei geschrieben hat, sind seine Erfüllung von Art. 50 Abs. 2 KI-VO. Sie zu entfernen, um die KI-Herkunft zu verbergen, widerspricht dem Code of Practice, kann über die Herkunft täuschen und verstößt gegen Plattformregeln:

Häufige Fragen

Darf ich das KI-Label im Shop wieder entfernen?

Ja, wenn das Bild nach den Leitlinien kein Deepfake ist, etwa bei Standardbearbeitung oder einem rein dekorativen Hintergrund (Rn. 92, 116), oder wenn gar keine KI beteiligt war. Bei Deepfakes muss das Label bleiben, solange das Bild gezeigt wird.

Wie entferne ich das „AI info“-Label bei Instagram?

Der Hinweis entsteht aus Signalen in der Datei oder aus Ihrer eigenen Angabe. Prüfen Sie mit dem KI-Bild-Prüfer, welches Signal vorliegt, und ob eine generative Funktion das Bild tatsächlich verändert hat. Ist das so, ist der Hinweis zutreffend. Metadaten zu entfernen, um ihn zu umgehen, empfehlen wir nicht.

Gibt es ein Tool, um KI-Wasserzeichen zu entfernen?

Nicht auf ai-label.app. Markierungen von KI-Anbietern zu entfernen, widerspricht dem Code of Practice der EU-Kommission, verstößt gegen Plattformregeln wie die von Google Merchant Center und ist in China und Indien gesetzlich verboten.

Was, wenn mein Lieferant ein KI-Label mitgeliefert hat?

Die Leitlinien empfehlen, vorhandene Kennzeichnungen beizubehalten und Kunden zu informieren, auch wenn Sie selbst nicht Betreiber sind (Rn. 16, 17).

Quellen

Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. Meta: KI-Inhalte erkennen und kennzeichnenMeta · Plattform · 01.05.2026
  5. Meta: Ansatz zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteMeta · Plattform · 05.04.2024
  6. Google Merchant Center: KI-generierte InhalteGoogle · Plattform · 03.10.2026
  7. China: Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer InhalteCyberspace Administration of China · Gesetz · 14.03.2025
  8. Indien: IT (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Amendment Rules 2026Gazette of India · Gesetz · 10.02.2026

Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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