Nach den Leitlinien nicht. Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden, die Leitlinien ermutigen aber dazu, soweit der Aufwand verhältnismäßig ist (Rn. 154). Entscheidend ist der Tag der KI-Bearbeitung, nicht der des Hochladens. Setzen Sie das Bild neu ein, etwa in einer neuen Kampagne, empfehlen wir das Label.
Altbestand
Bilder, die vor dem 2. August 2026 mit KI erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Leitlinien ermutigen aber dazu.
Rn. 154
Wenn Sie dieses Bild neu einsetzen, etwa in einer neuen Kampagne, empfehlen wir das Label.
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop für Sportnahrung hat im Juni 2026 von einer Agentur Produktbilder mit KI-Models erstellen lassen. Die Rechnung vom 18. Juni 2026 nennt die KI-Bildserie, nach dem 1. August wurde nichts mehr mit KI bearbeitet.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Eine Agentur, ein Fotograf oder Freelancer. Ich habe den KI-Einsatz gewollt, vorgegeben oder freigegeben. - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Vor dem 2. August 2026 - Woran lässt sich das zeigen?
Rechnung oder Mail des Dienstleisters
Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen
Wann sich das Ergebnis ändert
- Wird ein Altbild nach dem 1. August 2026 noch einmal mit KI bearbeitet, zählt die neue Bearbeitung, und der normale Fragebaum gilt, etwa KI-Model.
- Haben Sie keinen Beleg für das Datum, prüft der Pflicht-Check das Bild wie ein neues.
- Ob eine neue Kampagne mit dem Bild eine neue Pflicht auslöst, ist offen.
- Hat die Agentur ohne Ihre Vorgabe KI eingesetzt, sind Sie nach den Leitlinien wahrscheinlich nicht Betreiber (Agentur).
Was Sie tun
- Bewahren Sie den Beleg für das Datum auf.
- Kennzeichnen Sie freiwillig nach, wo es ohne großen Aufwand geht. Die Leitlinien erwarten keine unverhältnismäßigen Mühen, etwa das Durchsuchen ganzer Bilddatenbanken (Rn. 154).
Häufige Fragen
Zählt das Datum des Uploads oder das der Erstellung?
Das der Erzeugung oder Veränderung mit KI (Rn. 154). Ein Upload vor dem Stichtag ist aber ein guter Beleg, weil die Erzeugung davor lag.
Was gilt als Beleg?
Ein Datum in den Metadaten, eine Rechnung oder Mail des Dienstleisters und andere Belege. In der Shopify-App zählt auch ein Upload vor dem 2. August 2026.
Muss ich alte Verpackungen oder Kataloge ändern?
Die Leitlinien nennen das Ändern bereits gedruckter Verpackungen ausdrücklich als Beispiel für unverhältnismäßigen Aufwand, der nicht erwartet wird (Rn. 154).
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024



