Ziehen Sie Ihr Bild in das Feld, wählen Sie „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ und laden Sie es mit Label wieder herunter. Das Label folgt dem Code of Practice der EU-Kommission: „AI“ als Hauptelement, gut sichtbar oben rechts, auf eigener Fläche. Ihr Bild verlässt dabei nie Ihren Browser.
So funktioniert es
- Bild wählen. JPEG, PNG oder WebP, per Klick, Ziehen oder Einfügen aus der Zwischenablage.
- Label wählen. „AI“ mit Text in Ihrer Sprache, oder die EU-Icons „AI GENERATED“ bzw. „AI MODIFIED“.
- Darstellung. Farbe automatisch (Schwarz auf hellem, Weiß auf dunklem Grund), Position und Größe.
- Herunterladen. Gleiches Format, Metadaten übernommen, auf Wunsch mit KI-Vermerk für Google.
Was das Label erfüllt
Art. 50 Abs. 4 KI-VO verlangt von Betreibern, offenzulegen, dass ein Deepfake künstlich erzeugt oder verändert wurde. Abs. 5 verlangt, dass dies klar und unterscheidbar geschieht, spätestens bei der ersten Aussetzung, und barrierefrei. Der Code of Practice vom 10.06.2026 konkretisiert die Form: das Akronym „AI“ als Hauptelement, sofort sichtbar ohne Interaktion, an einer Stelle ohne überlagernde Elemente, zum Beispiel oben rechts.
Ein eingebranntes Label hat einen Vorteil: Es bleibt sichtbar, wenn das Bild heruntergeladen oder weitergegeben wird. Für den eigenen Shop ist ein Overlay gleichwertig (Code, Sub-measure 1.2.1 c), es lässt sich zentral ändern und braucht keine zweite Bilddatei. Mehr dazu unter Gestaltung des Labels.
Ihr Bild und seine Metadaten
Das Werkzeug zeichnet das Label in Ihrem Browser auf eine Leinwand und speichert das Ergebnis im selben Format. EXIF, XMP und IPTC werden aus dem Original übernommen. Die EXIF-Ausrichtung wird auf „normal“ gesetzt, weil das Bild beim Zeichnen schon richtig gedreht wird. Ein Farbprofil wird nicht übernommen: Die Pixel liegen danach in sRGB vor.
Trägt die Datei Content Credentials (C2PA), brennt das Werkzeug kein Label ein. Jede Änderung an der Datei würde die Signatur des KI-Anbieters brechen und damit seine maschinenlesbare Markierung entwerten. Kennzeichnen Sie solche Bilder per Overlay, zum Beispiel mit dem Widget.
Braucht Ihr Bild überhaupt ein Label?
Nicht jedes Bild mit KI-Anteil ist ein Deepfake. Freisteller, Farbkorrektur oder ein rein dekorativer KI-Hintergrund hinter einem echten, unveränderten Produkt sind nach den Leitlinien der Kommission in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig (Rn. 92, 116). Ein KI-Model oder ein Produkt, das schöner aussieht als in echt, dagegen schon. Klären Sie das mit dem Pflicht-Check.
Kostenloses Konto. Mit „KI-Bild kennzeichnen“ setzen Sie bis zu 3 Bildern ohne Anmeldung ein Label (je Internetanschluss in 30 Tagen), danach geht es mit einem kostenlosen Konto weiter. Die Anmeldung läuft ohne Passwort, mit einem Code per E-Mail. Ihre Bilder verlassen auch mit Konto nie Ihren Browser. Alle anderen Werkzeuge brauchen keine Anmeldung. Bald: viele Bilder auf einmal, Nachweis jeder Entscheidung als PDF und eine Schnittstelle (API).
Häufige Fragen
Ist das Werkzeug wirklich kostenlos?
Ja. Die ersten 3 Bilder kennzeichnen Sie ohne Anmeldung, danach mit einem kostenlosen Konto. Das Bild wird nicht hochgeladen, die Rechenarbeit macht Ihr Browser.
Darf ich die EU-Icons verwenden?
Ja. Die Kommission stellt die Icons frei zur Verfügung, ohne Pflicht zur Namensnennung. Ihre Verwendung bedeutet keine Unterzeichnung des Code of Practice und kein Gütesiegel. Das Werkzeug verwendet sie unverändert.
Reicht ein eingebranntes Label, um die Pflicht zu erfüllen?
Das Label ist die sichtbare Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 und 5. Es muss aber überall dort erscheinen, wo das Bild gezeigt wird, auch in Vorschaubildern und Produktkarten (Leitlinien Rn. 143). Ob das in Ihrem Shop zutrifft, hängt von dessen Darstellung ab. Das Label macht ein irreführendes Bild außerdem nicht zulässig (ErwG 137 KI-VO).
Warum ist das Label nicht direkt am Rand?
Der Abstand von 5 % der Bildbreite schützt vor Beschnitt, etwa wenn Google Shopping oder ein Theme das Bild zuschneidet. Google warnt ausdrücklich davor, Labels in die äußersten Ecken zu setzen.
Was passiert mit Bildern mit Content Credentials?
Sie werden nicht verändert. Ein eingebranntes Label würde die C2PA-Signatur brechen. Nutzen Sie dafür ein Overlay im Shop.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
- Google Merchant Center: Einstellungen für KI-LabelsGoogle · Plattform · 03.10.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



