Ohne KI-Einsatz gilt Art. 50 Abs. 4 nicht. Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 KI-VO nur ein durch KI erzeugter oder manipulierter Inhalt. Ein KI-Label gehört deshalb nicht auf ein echtes Foto. Es kann Kunden selbst über die Herkunft des Bildes täuschen. Prüfen Sie aber, ob wirklich keines Ihrer Werkzeuge KI genutzt hat.
Kein KI-Bild
Ohne KI-Einsatz gilt Art. 50 Abs. 4 nicht. Ein Deepfake ist nur ein durch KI erzeugter oder manipulierter Inhalt.
Art. 3 Nr. 60 KI-VO
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop fotografiert Tischleuchten im eigenen Studio und bearbeitet die Fotos in einem Bildprogramm: Zuschnitt, Weißabgleich, etwas Kontrast. Keine Funktion, die Bildinhalte mit KI erzeugt oder verändert, kam zum Einsatz.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Nein
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Sie haben eine KI-Funktion im Bildprogramm genutzt, etwa generatives Füllen, Entfernen oder Erweitern: Dann wurde KI eingesetzt, und es kommt darauf an, was sie gemacht hat. Siehe Freisteller, Objekte entfernt und Outpainting.
- Das Bild stammt vom Hersteller, und Sie wissen nicht, ob KI im Spiel war: Siehe Herstellerbilder.
- Fehlen KI-Metadaten, beweist das nicht, dass keine KI im Spiel war. Freisteller und Re-Exporte löschen Metadaten oft.
Was Sie tun
- Prüfen Sie Ihre Werkzeuge: Welche Funktionen nutzen KI? Generatives Füllen in Photoshop zählt, eine Kamera-Automatik ohne KI nicht.
- Setzen Sie kein KI-Label auf dieses Bild.
- Kennzeichnen Sie nicht pauschal. Ein Hinweis für den ganzen Shop sagt nichts darüber, welches Bild KI enthält, und ersetzt das Label am einzelnen Bild nicht (Rn. 142).
Häufige Fragen
Kann ein KI-Label auf einem echten Foto schaden?
Es ist eine unwahre Angabe über die Entstehung des Bildes und kann Kunden täuschen. Ob das wettbewerbsrechtlich relevant ist, ist nicht entschieden. Der Pflicht-Check setzt bei einem Bild ohne KI deshalb kein Label.
Zählt die Automatik meiner Kamera als KI?
Der Pflicht-Check fragt nach Werkzeugen, die Bildinhalte erzeugen oder verändern. Eine Kamera-Automatik oder ein Filter ohne KI zählt nicht. Erzeugt oder ersetzt eine Funktion Bildinhalte, etwa ein KI-Radierer, ist das KI-Einsatz.
Ich habe klassisch retuschiert. Ist das ein Fall für das Label?
Nach dem Leitfaden der Wettbewerbszentrale löst Retusche ohne KI keine Kennzeichnungspflichten aus. Für die Frage der Irreführung zählt aber das Ergebnis: Ein Foto, das das Produkt besser zeigt, als es ist, kann auch ohne KI irreführend sein (§ 5 UWG).
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026
- Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 2.0Wettbewerbszentrale · Verband · 29.07.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



