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AI-LabelKI-Bilder nach EU AI Act
FallkatalogStand 11. Oktober 20263 Min. Lesezeit3 Primärquellen

Herstellerbilder mit KI: Muss ich sie in meinem Shop kennzeichnen?

Der Hersteller liefert die Produktbilder. Sie wissen oder sehen in den Metadaten, dass er KI eingesetzt hat. Sie selbst haben nichts mit KI gemacht.

Kurz gesagt

Kennzeichnung empfohlen. Nach den Leitlinien sind Sie für dieses Bild wahrscheinlich nicht Betreiber, denn Betreiber ist, wer über den KI-Einsatz entschieden hat (Rn. 12, 14). Wer fremde Inhalte verbreitet, soll vorhandene Kennzeichnungen aber erhalten und Kunden informieren (Rn. 16, 17). Zeigt das Bild das Produkt besser, als es ist, bleibt es irreführend, egal wer es erstellt hat. Die Entscheidung treffen Sie.

Fremdes Bild, empfohlen

Fremdes Bild, Kennzeichnung empfohlen

Nach den Leitlinien sind Sie für dieses Bild wahrscheinlich nicht Betreiber: Betreiber ist, wer über den KI-Einsatz entschieden hat. Die Leitlinien empfehlen trotzdem, vorhandene Kennzeichnungen beizubehalten und Kunden zu informieren. Ein Bild, das das Produkt besser zeigt, als es ist, bleibt wettbewerbsrechtlich irreführend, egal wer es erstellt hat.

Rn. 14 · Rn. 16 · Rn. 17

Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.

Das Beispiel

Ein Shop für Küchengeräte übernimmt die Bilder des Herstellers. Ein Bild zeigt eine Espressomaschine in einer modernen Küche. In den Metadaten steht ein KI-Vermerk, und der Hersteller schreibt im Händlerportal, die Küchenszenen seien mit KI erzeugt.

Die Antworten im Pflicht-Check

  1. Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
    Ja
  2. Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
    Der Hersteller oder Lieferant

Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →

Wann sich das Ergebnis ändert

Was Sie tun

  1. Fragen Sie beim Hersteller nach: Ist das Bild mit KI erzeugt oder verändert? Ist es ein Deepfake im Sinne von Art. 3 Nr. 60 KI-VO? Bitte Einstufung und Label mitliefern.
  2. Erhalten Sie vorhandene Kennzeichnungen: eingebrannte Zeichen nicht wegschneiden, Metadaten nicht entfernen (Rn. 16).
  3. Setzen Sie im Shop das Label „AI“. Der Zusatz richtet sich nach der Antwort des Herstellers: „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“.
  4. Prüfen Sie, ob das Bild das Produkt so zeigt, wie es ist.

So kann der Hinweis lauten

Darstellungsbeispiel eines Produktbilds mit KI-LabelKI-generiert
Beispielbild, mit KI erzeugt. Das Label zeigt, wie die Kennzeichnung im Shop aussieht.

Label: AI · KI-generiert

KI-generiertes Bild
Dieses Bild wurde vollständig mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Es ist keine Fotografie.

Text in 24 Sprachen erstellen → · Label ins Bild setzen →

Häufige Fragen

Bin ich nicht verantwortlich, weil das Bild in meinem Shop steht?

Für die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 kommt es nach den Leitlinien darauf an, wer über den KI-Einsatz entschieden hat (Rn. 12, 14). Das war der Hersteller. Ein Bild, das das Produkt besser zeigt, als es ist, bleibt wettbewerbsrechtlich aber irreführend, egal wer es erstellt hat.

Warum empfiehlt der Pflicht-Check trotzdem ein Label?

Weil die Leitlinien auch Akteuren, die Inhalte nur verbreiten, verhältnismäßige Maßnahmen nahelegen, damit die Menschen, die das Bild sehen, informiert sind (Rn. 17). Ihre Kunden sehen das Bild in Ihrem Shop.

Darf ich das eingebrannte KI-Zeichen des Herstellers wegschneiden?

Die Leitlinien legen Verbreitern nachdrücklich nahe, vorhandene Markierungen und Kennzeichnungen zu erhalten (Rn. 16). Wegschneiden widerspricht dem.

Quellen

Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026

Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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