Nach den Leitlinien nicht erforderlich. KI-gestützte Farbkorrektur und das Skalieren von Bildern in der Produktwerbung haben nach den Leitlinien wahrscheinlich nur geringen Einfluss (Rn. 116). Leichte Farbkorrekturen, Aufhellen, Abdunkeln, Schärfen und Rauschminderung nennen sie als Standardbearbeitung (Rn. 92). Anders ist es bei extremen Änderungen, die das Produkt anders zeigen.
Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich
Leichte Farbkorrektur, Aufhellen, Schärfen, Freistellen und Ränder auffüllen nennen die Leitlinien als Standardbearbeitung mit geringem Einfluss.
Rn. 92 · Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop hat ältere Produktfotos von Tischleuchten in niedriger Auflösung. Ein KI-Werkzeug vergrößert sie auf das Doppelte, entfernt Bildrauschen und gleicht den Weißabgleich an die neuen Fotos an. Messing bleibt Messing, der Schirm behält seine Farbe.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Nur technische Korrekturen, etwa Farbe, Helligkeit, Schärfe, Staub, Zuschnitt, Format oder Freistellen. - Hat die Korrektur das Aussehen von Produkt oder Person über eine normale Fotobearbeitung hinaus verändert?
Nein
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Die Korrektur verändert das Aussehen des Produkts über eine normale Fotobearbeitung hinaus, etwa eine andere Farbe als in echt, extreme Aufhellung oder künstlicher Glanz: erforderlich. Extreme Änderungen von Helligkeit, Farbe und Kontrast, die die Aussage ändern, nennen die Leitlinien als inhaltliche Änderung (Rn. 92).
- Die KI erfindet beim Hochrechnen Details, die das Produkt nicht hat, etwa Nähte, Muster oder Gravuren, oder färbt es in eine andere Variante um: Dann hat sie das Produkt verändert. Siehe Farbvariante.
- Die KI stellt das Produkt nur frei: Siehe Freisteller.
Was Sie tun
- Vergleichen Sie das bearbeitete Bild mit der Ware, vor allem Farbe, Oberfläche und feine Details.
- Halten Sie fest, welche Korrekturen die KI gemacht hat.
- Sind Sie unsicher, ob die Farbe noch stimmt, wählen Sie im Pflicht-Check „Unsicher“. Dann empfiehlt er das Label.
Häufige Fragen
Erfindet KI-Upscaling nicht immer Details?
Ein Upscaler rechnet Pixel hinzu. Solange dabei nur die Auflösung steigt und das Produkt gleich aussieht, nennen die Leitlinien das Skalieren als Bearbeitung mit geringem Einfluss (Rn. 116). Erfundene Merkmale am Produkt sind etwas anderes.
Wo liegt die Grenze bei der Farbkorrektur?
Leichte Farbkorrekturen sind Standardbearbeitung (Rn. 92). Extreme Änderungen, die Bedeutung oder Aussage des Bildes ändern, sind inhaltliche Änderungen (Rn. 92). Praktisch heißt das: Sieht das Produkt im Bild anders aus als in echt, ist die Grenze überschritten.
Kann ich freiwillig kennzeichnen?
Ja. Wählen Sie dann einen Text, der stimmt, etwa „Mit KI bearbeitet“, nicht „KI-generiert“.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



