Grauzone, Kennzeichnung empfohlen. Eine Szene, in der das Produkt benutzt wird, zeigt ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat, und Ereignisse sind nach den Leitlinien ausdrücklich erfasst (Rn. 113 iii). Ob das täuscht, ist eine Frage des Einzelfalls. Ein rein dekorativer Hintergrund ist es jedenfalls nicht mehr (Rn. 116). Der Pflicht-Check empfiehlt deshalb das Label „Mit KI verändert“. Die Entscheidung treffen Sie.
Grauzone, Kennzeichnung empfohlen
Die Szene zeigt ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat. Ob das täuscht, ist eine Frage des Einzelfalls. Wir empfehlen das Label.
Rn. 113 iii · Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Kerzenshop fotografiert eine Duftkerze im Studio. Die KI stellt sie brennend auf einen gedeckten Esstisch am Abend, mit Gläsern und Tellern im Kerzenschein. Die Kerze hat die echte Größe, Farbe und Flamme. Über Brenndauer oder Duft sagt das Bild nichts.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat den Hintergrund oder die Umgebung erzeugt, ersetzt oder erweitert. - Was zeigt der neue Hintergrund?
Das Produkt im Einsatz, mit Größenvergleich, Wirkung, Zubehör oder an einem bestimmten echten Ort - Könnte die Szene einen falschen Eindruck vom Produkt erzeugen?
Nein
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Die Szene kann einen falschen Eindruck erzeugen, etwa zu Größe, Passform, Funktion, Einsatzort, Wirkung oder Lieferumfang: Dann ist das Label erforderlich. Siehe KI-Szene zu Größe oder Nutzung.
- Der Hintergrund ist rein dekorativ und zeigt das Produkt nicht im Einsatz: nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Siehe KI-Hintergrund.
- In der Szene steht ein realistischer KI-Mensch, etwa ein Model am Tisch: Dann kommt die Frage zur Person dazu, und ein KI-Mensch führt zu „erforderlich“. Siehe KI-Model.
- Das Raumfoto ist echt, und die KI richtet den Raum ein: Siehe Home-Staging.
Was Sie tun
- Setzen Sie das Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“. Der Pflicht-Check empfiehlt es. Verzichten Sie darauf, halten Sie Ihre Begründung fest.
- Prüfen Sie die Szene auf Aussagen über das Produkt: Größe im Verhältnis zu anderen Gegenständen, Einsatzort, Wirkung, Zubehör im Bild.
- In der zweiten Ebene nennen Sie, was verändert wurde: die Umgebung. Den Satz „Unverändert: das Produkt“ nur, wenn Sie das geprüft haben.
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: die Umgebung. Unverändert: das Produkt.
Häufige Fragen
Warum ist das nicht wie beim dekorativen Hintergrund?
Weil die Szene ein Ereignis zeigt: das Produkt im Gebrauch. Ereignisse sind nach den Leitlinien realistische Szenen oder Situationen mit Personen, Gegenständen oder Orten (Rn. 113 iii). Nur Hintergründe für klar ästhetische Zwecke nennen die Leitlinien als Veränderung mit geringem Einfluss (Rn. 116).
Muss ich bei „empfohlen“ kennzeichnen?
Die Leitlinien entscheiden diesen Fall nicht eindeutig. Der Pflicht-Check folgt der Regel: im Zweifel das Label. Ob Sie es setzen, entscheiden Sie. Wer darauf verzichtet, sollte die Gründe festhalten.
Was schreibe ich in den Hinweis?
„Mit KI verändert“ neben dem Zeichen „AI“. In der zweiten Ebene zum Beispiel: „Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: die Umgebung.“
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



