Ja, das Label ist erforderlich. Gegenstände in ein echtes Bild einzufügen, sodass sich Bedeutung und Inhalt ändern, ist nach den Leitlinien eine inhaltliche Veränderung (Rn. 92). Die EU-Kommission nennt genau diesen Fall auf ihrer Seite zu den EU-Icons als Beispiel für das Icon „AI MODIFIED“: echte Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI eingerichtet wird. Der Zusatz lautet „Mit KI verändert“.
Kennzeichnung erforderlich
Gegenstände einzufügen oder zu entfernen, sodass sich Bedeutung und Inhalt ändern, ist eine inhaltliche Veränderung. Zeigt das Bild das Produkt danach anders, ist es ein Deepfake.
Rn. 92 · Beispiel nach Rn. 116
Das Label erfüllt die Kennzeichnungspflicht. Es erlaubt aber nicht, das Produkt anders zu zeigen, als es ist. Das kann nach dem Wettbewerbsrecht irreführend sein, mit oder ohne Label. Prüfen Sie, ob Sie ein echtes Foto verwenden können.
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop für Leuchten und Wohnaccessoires fotografiert eine leere Altbauwohnung. Die KI stellt Sofa, Teppich, Sideboard und die Stehleuchte aus dem Sortiment hinein. Das Bild zeigt, wie die Leuchte im Raum wirken soll.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat Gegenstände hinzugefügt oder entfernt. - Was wurde hinzugefügt oder entfernt?
Etwas am Produkt oder mit Bezug zum Produkt, etwa Zubehör, Teile, Etiketten, Mängel, weitere Produkte - Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Die KI entfernt nur Störendes ohne Bezug zum Produkt, etwa Kabel, Umzugskartons oder einen Fleck an der Wand: nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Siehe Objekte entfernt.
- Der ganze Raum stammt aus der KI: Dann ist es ein KI-generiertes Bild, bei fotorealistischer Wirkung erforderlich, mit dem Zusatz „KI-generiert“. Siehe KI-Produktbild.
- Ihr echtes Produkt steht in einer rein dekorativen KI-Umgebung ohne Aussage über das Produkt: Siehe KI-Hintergrund.
- Die Leuchte wirkt im Raum größer oder heller als in echt: Dann kann das Bild auch mit Label irreführend sein (Rn. 129).
Was Sie tun
- Setzen Sie das Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“ an das Bild. Alternativ eignet sich das EU-Icon „AI MODIFIED“.
- In der zweiten Ebene: „Verändert: Gegenstände wurden hinzugefügt oder entfernt.“
- Prüfen Sie Größe und Lichtwirkung Ihres Produkts im Raum gegen die echte Ware.
- Kennzeichnen Sie auch Inspirations- und Kategorieseiten, auf denen das Raumbild erscheint (Rn. 143).
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: Gegenstände wurden hinzugefügt oder entfernt.
Häufige Fragen
Die Leitlinien nehmen Room Staging doch aus?
Nur für eine andere Pflicht. Rn. 31 nimmt KI-gestützte Produktvisualisierung wie Room Staging aus Art. 50 Abs. 1 heraus, also aus der Pflicht für interaktive KI-Systeme. Über Deepfakes nach Abs. 4 sagt das nichts. Ein per KI eingerichtetes Raumfoto kann ein Deepfake sein.
Was, wenn die Möbel gar nicht meine Produkte sind?
Auch dann ändert das Einfügen Bedeutung und Inhalt des Fotos (Rn. 92), und die Kommission nennt das eingerichtete Raumfoto als Beispiel für „AI MODIFIED“. Möbel sind kein Störfaktor wie ein Kabel, sie prägen die Aussage des Bildes. Passt im Pflicht-Check keine Antwort genau, wählen Sie „Unsicher“. Das ergibt mindestens „empfohlen“.
Muss ich die EU-Icons verwenden?
Nein. Die Icons sind frei nutzbar, ihre Nutzung ist freiwillig. Pflicht ist die Kennzeichnung selbst, klar und unterscheidbar am Bild (Art. 50 Abs. 5 KI-VO).
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.



