Ja, das Label ist erforderlich. Gegenstände einzufügen oder zu entfernen, sodass sich Bedeutung und Inhalt des Bildes ändern, ist nach den Leitlinien eine inhaltliche Veränderung (Rn. 92). Zeigt das Bild das Produkt danach anders, als es ist, nennen die Leitlinien das als Deepfake (Beispielkasten nach Rn. 116). Gehört das Zubehör nicht zum Lieferumfang, kann das Bild zudem irreführend sein, auch mit Label (Rn. 129).
Kennzeichnung erforderlich
Gegenstände einzufügen oder zu entfernen, sodass sich Bedeutung und Inhalt ändern, ist eine inhaltliche Veränderung. Zeigt das Bild das Produkt danach anders, ist es ein Deepfake.
Rn. 92 · Beispiel nach Rn. 116
Das Label erfüllt die Kennzeichnungspflicht. Es erlaubt aber nicht, das Produkt anders zu zeigen, als es ist. Das kann nach dem Wettbewerbsrecht irreführend sein, mit oder ohne Label. Prüfen Sie, ob Sie ein echtes Foto verwenden können.
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Kerzenshop fotografiert eine Duftkerze im Glas. Die KI ergänzt einen Holzdeckel, eine Dochtschere und zwei Ersatzdochte daneben. Im Paket ist nur die Kerze im Glas.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat Gegenstände hinzugefügt oder entfernt. - Was wurde hinzugefügt oder entfernt?
Etwas am Produkt oder mit Bezug zum Produkt, etwa Zubehör, Teile, Etiketten, Mängel, weitere Produkte - Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Sie fotografieren das echte Zubehör mit, statt es per KI einzufügen: Dann ist es ein echtes Foto, und Art. 50 Abs. 4 gilt nicht. Siehe Produktfoto ohne KI.
- Die KI entfernt nur Störendes ohne Bezug zum Produkt, etwa ein Kabel im Hintergrund: Siehe Objekte entfernt.
- Sie haben nur mehrere echte Produktfotos zu einem Set angeordnet: nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich, weil Anordnungen vorhandener Produkte nur geringen Einfluss haben (Rn. 116).
- Die KI setzt das Produkt in eine Szene, die Nutzung oder Größe zeigt: Siehe KI-Szene zu Größe oder Nutzung.
Was Sie tun
- Zeigen Sie im Produktbild nur, was der Kunde bekommt. Prüfen Sie den Lieferumfang gegen das Bild.
- Nutzen Sie das Bild: Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“, überall, wo es erscheint.
- In der zweiten Ebene: „Verändert: Gegenstände wurden hinzugefügt oder entfernt.“
- Mängel wie Kratzer oder Flecken, die das Produkt wirklich hat, bleiben im Bild.
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: Gegenstände wurden hinzugefügt oder entfernt.
Häufige Fragen
Es ist doch nur Deko neben dem Produkt. Warum erforderlich?
Gegenstände mit Bezug zum Produkt prägen, was Kunden vom Produkt erwarten. Das Einfügen von Objekten, das Bedeutung und Inhalt ändert, nennen die Leitlinien als inhaltliche Veränderung (Rn. 92). Eine rein dekorative Umgebung ohne Aussage über das Produkt ist ein anderer Fall (Rn. 116).
Und wenn ich einen Kratzer am Produkt entferne?
Das ist dieselbe Frage von der anderen Seite: Mängel zu entfernen zeigt das Produkt besser, als es ist. Der Pflicht-Check ordnet das ebenfalls als „erforderlich“ ein.
Reicht ein Hinweis „Zubehör nicht im Lieferumfang“?
Ein solcher Hinweis betrifft den Lieferumfang. Er ersetzt nicht das KI-Label, das offenlegt, dass das Bild mit KI verändert wurde (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


