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AI-LabelKI-Bilder nach EU AI Act
FallkatalogStand 11. Oktober 20263 Min. Lesezeit4 Primärquellen

KI-Szene sagt etwas über Größe oder Nutzung: Kennzeichnen?

Das Produktfoto ist echt, die Szene stammt aus der KI. Sie zeigt das Produkt im Einsatz und kann Größe, Funktion oder Einsatzort falsch wirken lassen.

Kurz gesagt

Ja, das Label ist erforderlich. Ein echtes Produkt vor KI-Hintergrund ist nach den Leitlinien nur dann kein Deepfake, wenn die Werbung nicht über Darstellung, Eigenschaften und Nutzung des Produkts täuscht (Beispielkasten nach Rn. 116). Kann die Szene einen falschen Eindruck zu Größe, Funktion oder Einsatzort erzeugen, ist diese Grenze überschritten. Das Label macht ein irreführendes Bild aber nicht zulässig (Rn. 129).

Kennzeichnung erforderlich

Kennzeichnung erforderlich

Ein echtes Produkt vor KI-Hintergrund ist nur dann kein Deepfake, wenn die Werbung nicht über Darstellung, Eigenschaften und Nutzung des Produkts täuscht.

Beispiel nach Rn. 116

Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.

Das Beispiel

Ein Shop verkauft eine Akku-Leuchte. Das Produktfoto ist echt. Die KI stellt die Leuchte auf einen Campingtisch im Regen am Bergsee und lässt sie die ganze Szene hell ausleuchten. Die Leuchte ist nicht für Regen gemacht, und so hell ist sie nicht.

Die Antworten im Pflicht-Check

  1. Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
    Ja
  2. Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
    Ich selbst oder jemand aus meinem Team
  3. Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
    Am 2. August 2026 oder später
  4. Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
    Sie hat den Hintergrund oder die Umgebung erzeugt, ersetzt oder erweitert.
  5. Was zeigt der neue Hintergrund?
    Das Produkt im Einsatz, mit Größenvergleich, Wirkung, Zubehör oder an einem bestimmten echten Ort
  6. Könnte die Szene einen falschen Eindruck vom Produkt erzeugen?
    Ja
  7. Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
    Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild

Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →

Wann sich das Ergebnis ändert

Was Sie tun

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie das Bild überhaupt nutzen sollten. Zeigt es das Produkt größer, heller, robuster oder vielseitiger, als es ist, kann es nach § 5 UWG irreführend sein, mit oder ohne Label (Rn. 129, ErwG 137 KI-VO).
  2. Besser: eine Szene, die das Produkt so zeigt, wie es ist, oder ein echtes Foto im Einsatz.
  3. Nutzen Sie eine KI-Szene, die zum Produkt passt: Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“ am Bild, überall, wo es erscheint.
  4. In der zweiten Ebene: „Verändert: die Umgebung.“

So kann der Hinweis lauten

Darstellungsbeispiel eines Produktbilds mit KI-LabelMit KI verändert
Beispielbild, mit KI erzeugt. Das Label zeigt, wie die Kennzeichnung im Shop aussieht.

Label: AI · Mit KI verändert

Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: die Umgebung.

Text in 24 Sprachen erstellen → · Label ins Bild setzen →

Häufige Fragen

Ich wollte nicht täuschen. Spielt das eine Rolle?

Nein. Die Prüfung ist nach den Leitlinien objektiv und setzt keine Täuschungsabsicht voraus (Rn. 114).

Reicht das Label, wenn die Szene übertreibt?

Das Label erfüllt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4. Es erlaubt nicht, das Produkt anders zu zeigen, als es ist (Rn. 129, ErwG 137 KI-VO). Ein irreführendes Bild bleibt nach § 5 UWG irreführend.

Welche Szenen sagen etwas über das Produkt aus?

Der Pflicht-Check nennt Größe, Passform, Funktion, Einsatzort, Wirkung und Lieferumfang. Zeigt die Szene das Produkt im Einsatz, mit Größenvergleich, mit einer Wirkung, mit Zubehör oder an einem bestimmten echten Ort, geht sie über einen dekorativen Hintergrund hinaus.

Quellen

Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026

Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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