Ja, aber in erleichterter Form. Ein fotorealistisches KI-Bild ist nach den Leitlinien ein Deepfake (Rn. 113, 114). Für offensichtlich künstlerische oder kreative Werke gilt eine erleichterte Pflicht: Sie legen die KI-Herkunft offen, ohne den Genuss des Werks zu stören (Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO, Rn. 119, 123). „Offensichtlich“ legen die Leitlinien eng aus (Rn. 122). Die Entscheidung treffen Sie.
Kennzeichnung erforderlich, erleichterte Form möglich
Ein fotorealistisches KI-Bild ähnelt Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen, die es gibt oder geben könnte. Das reicht nach den Leitlinien aus. Ein KI-Produktbild, das die Wahrnehmung des Produkts beeinflussen kann, nennen sie ausdrücklich als Beispiel.
Rn. 113 ii · Rn. 114 · Beispiel nach Rn. 116
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gilt eine erleichterte Pflicht: die KI-Herkunft offenlegen, ohne den Genuss des Werks zu stören. Hat das Bild zugleich einen werblichen Zweck, geht die normale Kennzeichnung vor. Das normale Label bleibt eingestellt.
Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO · Rn. 119 · Rn. 122 · Rn. 123
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Posterstore verkauft eine Serie fotorealistischer KI-Landschaften: Nebel über einem Bergsee, den es so nicht gibt. Kunden kaufen den Druck als Wandbild. Die Serie wird als Kunst angeboten und nicht als Abbild eines echten Ortes.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat das ganze Bild erzeugt. - Wie wirkt das Bild auf jemanden, der es zum ersten Mal sieht?
Wie ein echtes Foto oder eine echte Aufnahme - Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
Ja, das Bild ist das Kunstwerk, das ich verkaufe
Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →
Wann sich das Ergebnis ändert
- Das Bild wirbt für ein anderes Produkt, etwa eine Kerze vor der KI-Landschaft: Dann ist es ein Werbebild, und die normale Kennzeichnung gilt (Rn. 122). Siehe KI-Produktbild.
- Das Bild wirkt wie ein echtes Gemälde: Dann endet der Pflicht-Check bei „Grauzone, Kennzeichnung empfohlen“, weil die Leitlinien diesen Fall nicht ausdrücklich entscheiden (Rn. 113 iii).
- Comic, Fantasiewesen, physikalisch Unmögliches: nach den Leitlinien nicht erforderlich, wenn es niemanden täuschen kann. Siehe Illustration.
- Sie zeigen das Poster in einem KI-Raum als Produktbild: Dieses Bild ist dann Werbung für das Poster. Siehe Print-on-Demand-Mockup.
Was Sie tun
- Kennzeichnen Sie jedes Motiv mit „AI“ und dem Zusatz „KI-generiert“. Das Zeichen darf neben dem Bild stehen, wenn das den Werkgenuss schont. Es muss aber ohne Klick sichtbar bleiben.
- Mockups und Werbebilder des Posters kennzeichnen Sie nach der normalen Regel.
- Prüfen Sie Rechte Dritter: Ähnelt ein Motiv einem bestehenden Werk oder einer realen Person, schützt das Label nicht davor (Rn. 124).
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · KI-generiert
KI-generiertes Bild
Dieses Bild wurde vollständig mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Es ist keine Fotografie.
Häufige Fragen
Ist Kunst nicht von der Pflicht ausgenommen?
Nein. Auch Deepfakes in offensichtlich künstlerischen Werken sind nicht von der Transparenzpflicht ausgenommen (Rn. 123). Erleichtert ist nur die Form: Die Offenlegung darf den Genuss des Werks nicht stören.
Was heißt erleichterte Form konkret?
Nach dem Code of Practice darf das Zeichen außerhalb des Bildes, aber angrenzend stehen, etwa in der Oberfläche daneben. Es muss ohne eigene Handlung wahrnehmbar sein (Code, Commitment 3).
Gilt das auch für die Werbung für meine Poster?
In der Regel nicht. Werbung ist meist kein solches Werk, und hat ein Bild zugleich einen werblichen oder informativen Zweck, geht die normale Kennzeichnung vor (Rn. 122).
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.


