In Spanien gilt Art. 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 unmittelbar. Das nationale Durchführungsgesetz liegt seit dem 12.06.2026 als Entwurf im Parlament (BOCG A-97-1).
Nach dem Entwurf wäre die Aufsichtsbehörde AESIA zuständig. Eine fehlende Deepfake-Kennzeichnung durch Betreiber wäre ein schwerer Verstoß mit bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Umsatzes; für KMU gilt der niedrigere Betrag.
| Status | Entwurf |
|---|---|
| Gilt ab | offen |
| Rechtsgrundlage | Art. 50 KI-VO (gilt seit 02.08.2026); Proyecto de Ley Orgánica para el buen uso y la gobernanza de la inteligencia artificial (BOCG A-97-1, 12.06.2026) |
| Sichtbares Label | ja |
| Maschinenlesbar | ja |
| Wer ist verpflichtet | Anbieter, Betreiber |
| Sanktionen | Art. 99 KI-VO gilt; nach dem Entwurf schwerer Verstoß: bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Umsatzes (höherer Betrag), KMU niedrigerer Betrag |
| Belegqualität | Primärquelle |
Stand des Gesetzes
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 11.03.2025 | Vorentwurf (Anteproyecto) vom Kabinett gebilligt |
| 26.05.2026 | Gesetzentwurf (Proyecto) vom Kabinett beschlossen |
| 12.06.2026 | veröffentlicht im Amtsblatt des Parlaments, BOCG Serie A Nr. 97-1 |
| 30.06.2026 | Ende der Frist für Änderungsanträge |
| danach | laut Sekundärquelle keine Verabschiedung belegt (Stand 11.10.2026) |
Der Entwurf schafft keine neue Kennzeichnungspflicht. Er regelt, wer die Pflicht aus Art. 50 durchsetzt und wie Verstöße eingestuft werden.
Was im Entwurf für Händler steht
- Behörde. Die Agencia Española de Supervisión de Inteligencia Artificial (AESIA) wäre Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme mit Transparenzpflichten nach Art. 50.
- Einstufung. Ein Betreiber, der Deepfakes nicht nach Art. 50 Abs. 4 und 5 offenlegt, begeht einen schweren Verstoß (Art. 21 Abs. 1 Buchst. b).
- Höhe. Bis 7,5 Mio. Euro oder bis 1 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 30 Abs. 1 Buchst. c). Für KMU, einschließlich Start-ups, gilt der niedrigere Betrag (Art. 30 Abs. 8). Der Vorentwurf vom 11.03.2025 sah noch 500.000 bis 7,5 Mio. Euro oder 1 bis 2 % des Umsatzes vor; die Mindestbeträge sind gestrichen.
- Bemessung. Art und Dauer des Verstoßes, Größe des Unternehmens, Zusammenarbeit mit der Behörde und getroffene Maßnahmen fließen ein (Art. 31).
Was das für Händler heißt
Kennzeichnen Sie für spanische Kunden schon jetzt nach Art. 50. Ein spanischer Begleittext neben „AI“ hilft beim Verständnis, etwa „Generada con IA“. Eine gesetzliche Formulierung für Händler gibt es nicht.
Häufige Fragen
Wer wäre zuständig?
Die AESIA in A Coruña. Die Kommission führt ihre Benennung als noch nicht endgültig (Stand 07.09.2026).
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Spanien: Gesetzentwurf zur Governance der KI, BOCG A-97-1Congreso de los Diputados · Gesetz · 12.06.2026
- Spanien: Pressemitteilung zum Vorentwurf des KI-GesetzesMinisterio para la Transformación Digital · Behörde · 11.03.2025
- FinReg360: Parlament beginnt Beratung des KI-Gesetzes (Sekundärquelle)FinReg360 · Verband · 12.06.2026
- EU-Kommission: Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VOEuropäische Kommission · Behörde · 07.09.2026
