In Italien gilt seit dem 2. August 2026 Art. 50 der KI-Verordnung unmittelbar und seit dem 10.10.2025 ein eigenes KI-Gesetz (Gesetz Nr. 132 vom 23.09.2025). Die Kommission führt die Agenzia per la cybersicurezza nazionale (ACN) als Marktüberwachungsbehörde.
Laut Sekundärquelle führt das Gesetz einen Straftatbestand für schädliche KI-Fälschungen ein (Art. 612-quater Codice penale). Eine eigene Labelform für Produktbilder haben wir darin nicht gefunden.
| Status | in Kraft |
|---|---|
| Gilt ab | 02.08.2026 |
| Rechtsgrundlage | Art. 50 KI-VO; Legge 23 settembre 2025, n. 132 (in Kraft seit 10.10.2025) |
| Sichtbares Label | ja |
| Maschinenlesbar | ja |
| Wer ist verpflichtet | Anbieter, Betreiber |
| Sanktionen | Art. 99 KI-VO (KMU: niedrigerer Betrag); dazu Straftat nach Art. 612-quater Codice penale für schädliche KI-Fälschungen (laut Sekundärquelle 1 bis 5 Jahre) |
| Belegqualität | Primärquelle |
Das Gesetz Nr. 132/2025
Das Gesetz „Disposizioni e deleghe al Governo in materia di intelligenza artificiale“ erschien in der Gazzetta Ufficiale Nr. 223 vom 25.09.2025. Es regelt Grundsätze, Zuständigkeiten und einzelne Sektoren. Aus seinem Art. 3 Abs. 3 leitet die Regierung ab, dass mit generativer KI erzeugte oder veränderte Inhalte stets klar erkennbar sein müssen. Für staatliche Werbespots im öffentlichen Rundfunk verlangt sie deshalb den Hinweis „Realizzato con contributo IA“ (Rundschreiben Nr. 1/2026 vom 16.07.2026). Für private Händler ist das keine eigene Regel, zeigt aber, wie streng die Regierung den Grundsatz liest.
Strafrecht für schädliche Deepfakes
Laut Sekundärquelle hat Art. 26 des Gesetzes den Tatbestand Art. 612-quater in den Codice penale eingefügt. Danach wird mit ein bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer KI-gefälschte Bilder, Videos oder Stimmen, die über ihre Echtheit täuschen können, ohne Einwilligung der Person weitergibt oder veröffentlicht und ihr dadurch einen unrechten Schaden zufügt. Gewöhnliche Produktbilder ohne echte Personen betrifft das nicht. Wer KI-Bilder echter Personen verändert, braucht ohnehin deren Einwilligung; ein Label ersetzt sie nicht (Leitlinien Rn. 124, 127).
Was das für Händler heißt
Kennzeichnen Sie nach Art. 50 wie in den übrigen Mitgliedstaaten, siehe EU. Für italienische Kunden bietet sich neben „AI“ ein italienischer Text an, etwa „Generato con IA“. Eine gesetzliche Formulierung für Händler haben wir nicht gefunden.
Häufige Fragen
Hat Italien ein eigenes Gesetz zur KI-Kennzeichnung?
Italien hat ein allgemeines KI-Gesetz (Nr. 132/2025), darin aber nach unserer Recherche keine eigene Labelform für Produktbilder. Für Händler gilt Art. 50 KI-VO.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Italien: Legge 23 settembre 2025, n. 132Normattiva · Gesetz · 25.09.2025
- Italien: Rundschreiben des Dipartimento per l'informazione e l'editoria vom 16.07.2026Presidenza del Consiglio · Behörde · 16.07.2026
- Italien: Gazzetta Ufficiale, Gesetz 132/2025 (Art. 26, Art. 612-quater c.p.)Gazzetta Ufficiale · Gesetz · 25.09.2025
- EU-Kommission: Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VOEuropäische Kommission · Behörde · 07.09.2026
