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AI-LabelKI-Bilder nach EU AI Act
FallkatalogStand 11. Oktober 20262 Min. Lesezeit3 Primärquellen

Staub und Fusseln mit KI retuschiert: Muss ich kennzeichnen?

Die KI entfernt Staubkörner, Sensorflecken und einzelne Fusseln, die beim Fotografieren aufs Bild kamen. Das Produkt bleibt, wie es ist.

Kurz gesagt

Nach den Leitlinien nicht erforderlich. Staubflecken durch eine verschmutzte Linse oder einen Sensor zu entfernen, nennen die Leitlinien als Standardbearbeitung (Rn. 92), ebenso andere technische Korrekturen. Solche Änderungen haben nur geringen Einfluss auf die Wahrnehmung (Rn. 116). Anders ist es, wenn Sie Mängel entfernen, die das Produkt wirklich hat. Die Entscheidung treffen Sie.

Nach den Leitlinien nicht erforderlich

Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich

Leichte Farbkorrektur, Aufhellen, Schärfen, Freistellen und Ränder auffüllen nennen die Leitlinien als Standardbearbeitung mit geringem Einfluss.

Rn. 92 · Rn. 116

Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.

Das Beispiel

Ein Shop fotografiert einen dunkelblauen Wollpullover liegend. Auf dem Foto sind Staubkörner vom Sensor und zwei Fusseln vom Hintergrundkarton zu sehen. Ein KI-Werkzeug entfernt sie. Maschen, Farbe und Knöpfe bleiben unverändert.

Die Antworten im Pflicht-Check

  1. Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
    Ja
  2. Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
    Ich selbst oder jemand aus meinem Team
  3. Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
    Am 2. August 2026 oder später
  4. Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
    Nur technische Korrekturen, etwa Farbe, Helligkeit, Schärfe, Staub, Zuschnitt, Format oder Freistellen.
  5. Hat die Korrektur das Aussehen von Produkt oder Person über eine normale Fotobearbeitung hinaus verändert?
    Nein

Diese Antworten im Pflicht-Check öffnen und für Ihr Bild anpassen →

Wann sich das Ergebnis ändert

Was Sie tun

  1. Unterscheiden Sie: Was kam beim Fotografieren aufs Bild, etwa Staub oder ein Fussel vom Hintergrund? Und was hat das Produkt wirklich, etwa Kratzer oder Flecken?
  2. Retuschieren Sie nur das Erste. Echte Mängel bleiben im Bild.
  3. Halten Sie die Einstufung mit Datum fest.

Häufige Fragen

Ist ein Fussel auf dem Pullover nicht Teil des Produkts?

Ein Fussel, der beim Fotografieren vom Hintergrund kam, gehört nicht zur Ware. Hat der Stoff dagegen einen Fehler, den der Kunde auch bekommt, ist das ein Merkmal des Produkts. Ihn wegzuretuschieren zeigt das Produkt anders, als es ist (Beispielkasten nach Rn. 116).

Macht es einen Unterschied, ob ich mit KI oder klassisch retuschiere?

Für Art. 50 Abs. 4 ja: Ohne KI gilt die Vorschrift nicht, ein Deepfake ist nur ein durch KI erzeugter oder manipulierter Inhalt (Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Auch die Wettbewerbszentrale schreibt, dass Retusche ohne KI keine Kennzeichnungspflichten auslöst. Ob ein Bild irreführt, hängt dagegen vom Ergebnis ab, nicht vom Werkzeug.

Was, wenn ich unsicher bin?

Dann wählen Sie im Pflicht-Check „Unsicher“. Das ergibt mindestens „Kennzeichnung empfohlen“, nie „nicht erforderlich“.

Quellen

Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 2.0Wettbewerbszentrale · Verband · 29.07.2026

Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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