Ja, das Label ist erforderlich. Gesichtstausch, deutliche Veränderungen des Gesichts sowie veränderte Körperform oder Hautfarbe nennen die Leitlinien als inhaltliche Veränderungen (Rn. 92). Das Bild gibt die Person nicht so wieder, wie sie ist (Rn. 113 iv). Zusätzlich brauchen Sie in der Regel die Einwilligung des Models, das Label ersetzt sie nicht.
Kennzeichnung erforderlich
Ein ersetztes Gesicht oder eine veränderte Körperform, Hautfarbe oder Gesichtszüge sind inhaltliche Veränderungen. Das Bild gibt die Person nicht so wieder, wie sie ist.
Rn. 92 · Rn. 113 iv
Für KI-Veränderungen an echten Personen brauchen Sie in der Regel deren Einwilligung. Das Label ersetzt sie nicht.
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop für Sportmode lässt nach einem Shooting per KI das Gesicht des Models austauschen und die Taille schmaler rechnen. Die Leggings bleibt unverändert.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat eine Person erzeugt, eingefügt oder verändert, etwa Model, Gesicht, Haut, Körper oder Pose. - Wie ist die Person dargestellt?
Realistisch, wie ein echter Mensch - Was hat die KI mit der Person gemacht?
Gesicht ersetzt, oder Körperform, Hautfarbe, Alter oder Gesichtszüge deutlich verändert - Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild
Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen
Wann sich das Ergebnis ändert
- Hat die KI nur Kleinigkeiten ohne Bezug zum Produkt korrigiert, etwa rote Augen oder einen Fussel, ist das Label nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich (Rn. 92, 116).
- Ist die Korrektur klein, zeigt aber die Wirkung Ihres Produkts, ist das Label erforderlich (Hautretusche bei Kosmetik).
- Für eine ganz von der KI erzeugte Person siehe KI-Model.
- Wirkt durch die veränderte Körperform auch die Passform anders, kann das Bild auch mit Label irreführend sein (Rn. 129).
Was Sie tun
- Klären Sie die Einwilligung des Models für diese Veränderung.
- Setzen Sie das Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“ an das Bild, überall, wo es erscheint.
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: Gesicht oder Körper der Person.
Häufige Fragen
Das Model hat der Bearbeitung zugestimmt. Brauche ich das Label trotzdem?
Ja. Die Einwilligung betrifft die Rechte des Models, das Label informiert die Kunden. Beides gilt nebeneinander (Rn. 124, 129).
Und wenn das Model nur etwas jünger gerechnet wurde?
Auch das ist eine deutliche Veränderung. Die Leitlinien nennen das Verjüngen von Personen im Filmkontext als Beispiel für eine täuschende Darstellung (Rn. 114).
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026


