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AI-LabelKI-Bilder nach EU AI Act
🇦🇹 ÖsterreichStand 11. Oktober 20262 Min. Lesezeit4 Primärquellen

KI-Kennzeichnung in Österreich

Die Pflicht gilt, die Behörde fehlt noch. Für Händler ändert das an der Kennzeichnung nichts.

Kurz gesagt

In Österreich gilt Art. 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 unmittelbar, wie in jedem Mitgliedstaat. Händler, die mit KI Deepfakes erzeugen oder verändern, müssen sie sichtbar kennzeichnen.

Eine Marktüberwachungsbehörde hat Österreich der Kommission bis zum 07.09.2026 nicht gemeldet. Laut Sekundärquelle (ORF, 30.07.2026) lag Ende Juli noch keine Regierungsvorlage für ein Begleitgesetz vor.

Das Wichtigste

Statusin Kraft
Gilt ab02.08.2026
RechtsgrundlageArt. 50 KI-VO (unmittelbar); kein nationales Durchführungsgesetz
Sichtbares Labelja
Maschinenlesbarja
Wer ist verpflichtetAnbieter, Betreiber
SanktionenRahmen nach Art. 99 KI-VO (KMU: niedrigerer Betrag); eine zuständige Behörde ist noch nicht benannt
BelegqualitätPrimärquelle selbst gelesen

Was gilt

Die KI-Verordnung gilt in Österreich wie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Das betrifft auch Art. 50: Betreiber, die mit KI Bilder, Videos oder Audio erzeugen oder verändern, die ein Deepfake sind, müssen das offenlegen. Die Einzelheiten sind dieselben wie in der ganzen EU, siehe EU und Kennzeichnungspflicht.

Was fehlt, ist die nationale Durchführung: Österreich hat der Kommission bis zum 07.09.2026 keine Marktüberwachungsbehörde gemeldet. Laut Sekundärquelle (ORF, 30.07.2026) war Ende Juli 2026 noch keine Regierungsvorlage für ein Begleitgesetz in Sicht. Das Bundeskanzleramt erklärte dort, die Anforderungen seien unabhängig davon einzuhalten.

Was das für Händler heißt

Häufige Fragen

Gilt die Kennzeichnungspflicht in Österreich schon?

Ja. Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 unmittelbar. Ein nationales Gesetz ist dafür nicht nötig.

Welche Behörde ist in Österreich zuständig?

Bis zum 07.09.2026 hat Österreich der Kommission keine Marktüberwachungsbehörde gemeldet. Laut Sekundärquelle berät die KI-Servicestelle der RTR, ohne Aufsichtsbefugnisse.

Kann ich mit dem Kennzeichnen warten, bis eine Behörde benannt ist?

Das empfehlen wir nicht. Die Pflicht gilt bereits, und Bilder, die heute ohne Label online gehen, sind ab dem Stichtag erfasst. Offen ist nur, wer sie durchsetzt.

Quellen

Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  2. EU-Kommission: Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VOEuropäische Kommission · Behörde · 07.09.2026
  3. ORF: Österreich und die KI-Aufsicht (Sekundärquelle)ORF · Verband · 11.10.2026
  4. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026

Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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