In China gelten seit dem 1. September 2025 die Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer Inhalte, erlassen von der Cyberspace-Verwaltung (CAC) mit drei weiteren Behörden. Anbieter müssen Text, Bilder, Audio, Video und virtuelle Szenen sichtbar kennzeichnen und zusätzlich Metadaten einbetten.
Plattformen prüfen die Metadaten und zeigen einen Hinweis an. Wer Inhalte veröffentlicht, muss KI-Inhalte angeben. Kennzeichnungen zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen, ist verboten.
Das Wichtigste
- Die Maßnahmen (国信办通字〔2025〕2号) gelten seit dem 01.09.2025. Dazu gehört die verbindliche nationale Norm GB 45438-2025 mit technischen Vorgaben.
- Sichtbare Kennzeichnung (Art. 4): Text- oder Symbolhinweise, Sprachhinweise oder deutliche Hinweise in der Oberfläche. Wer Inhalte zum Herunterladen oder Exportieren anbietet, muss sicherstellen, dass das sichtbare Label in der Datei bleibt.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 5): Metadaten mit Inhaltsattribut, Name oder Code des Anbieters und Inhaltsnummer. Digitale Wasserzeichen werden empfohlen.
- Plattformen (Art. 6) prüfen Metadaten und zeigen je nach Befund einen Hinweis an: bestätigt KI, laut Nutzererklärung KI oder vermutlich KI.
- Verbot (Art. 10): Niemand darf Kennzeichnungen böswillig löschen, verändern, fälschen oder verbergen oder Werkzeuge dafür anbieten.
- Sanktionen (Art. 13): keine eigene Bußgeldnorm; die zuständigen Behörden ahnden nach bestehenden Gesetzen.
| Status | in Kraft |
|---|---|
| Gilt ab | 01.09.2025 |
| Rechtsgrundlage | 人工智能生成合成内容标识办法 (Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer Inhalte, 国信办通字〔2025〕2号) mit der Pflichtnorm GB 45438-2025 |
| Sichtbares Label | ja |
| Maschinenlesbar | ja |
| Wer ist verpflichtet | Anbieter, Plattformen, Nutzer |
| Sanktionen | keine eigene Bußgeldnorm; Behörden ahnden nach bestehenden Gesetzen und Vorschriften (Art. 13) |
| Belegqualität | Primärquelle selbst gelesen |
Wer was tun muss
| Wer | Pflicht | Artikel |
|---|---|---|
| Anbieter von KI-Diensten | sichtbares Label an Text, Bild, Audio, Video, virtuellen Szenen; Label bleibt beim Herunterladen erhalten | Art. 4 |
| Anbieter von KI-Diensten | Metadaten mit Inhaltsattribut, Anbietername oder -code, Inhaltsnummer | Art. 5 |
| Plattformen für Inhalte | Metadaten prüfen, Hinweis anzeigen, Kennzeichnungswerkzeug anbieten, Nutzer zur Angabe auffordern | Art. 6 |
| Nutzer, die veröffentlichen | KI-Inhalte angeben und die Kennzeichnungswerkzeuge nutzen | Art. 10 |
| alle | Kennzeichnungen nicht entfernen, verändern, fälschen oder verbergen | Art. 10 |
Ein Anbieter darf Inhalte auf Wunsch ohne sichtbares Label herausgeben, wenn der Nutzer in den Nutzungsbedingungen die Kennzeichnungspflicht und die Verantwortung übernimmt. Der Anbieter muss das mindestens sechs Monate dokumentieren (Art. 9).
Was das für EU-Händler heißt
- Verkaufen Sie über Plattformen in China oder veröffentlichen Sie dort Inhalte, müssen Sie KI-Inhalte angeben und die Kennzeichnungswerkzeuge der Plattform nutzen.
- Entfernen Sie keine Metadaten aus KI-Bildern. In China ist das ausdrücklich verboten, und Plattformen werten die Metadaten aus. Wie Sie Metadaten prüfen: KI-Metadaten prüfen.
- Das chinesische System ist breiter als die EU-Regel: Es erfasst alle KI-Inhalte, nicht nur Deepfakes. Ihr EU-Label im Shop widerspricht dem nicht.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht in China?
Seit dem 1. September 2025 (人工智能生成合成内容标识办法, Art. 14 der Maßnahmen: „本办法自2025年9月1日起施行“).
Gilt sie auch für ausländische Händler?
Die Pflichten treffen Anbieter von KI-Diensten, Plattformen und Nutzer, die Inhalte veröffentlichen. Wer über chinesische Plattformen verkauft, muss KI-Inhalte dort angeben.
Welche Strafen drohen?
Die Maßnahmen haben keine eigene Bußgeldnorm. Nach Art. 13 ahnden die Cyberspace-, Telekommunikations-, Polizei- und Rundfunkbehörden Verstöße nach den bestehenden Gesetzen.
Quellen
Alle Quellen selbst gelesen. Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- China: Maßnahmen zur Kennzeichnung KI-generierter synthetischer InhalteCyberspace Administration of China · Gesetz · 14.03.2025
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte erklären die Rechtslage auf Grundlage der Primärquellen, sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
