Australien schreibt die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach unserer Recherche nicht vor. Laut Sekundärquelle sieht auch der National AI Plan vom 02.12.2025 keine Pflicht vor.
Laut Sekundärquelle hat die Regierung im November 2025 den freiwilligen Leitfaden „Being clear about AI-generated content“ veröffentlicht. Für EU-Händler mit australischen Kunden ergibt sich daraus keine Pflicht.
| Status | kein Gesetz |
|---|---|
| Gilt ab | offen |
| Rechtsgrundlage | keine Pflicht; freiwilliger Leitfaden „Being clear about AI-generated content“ (November 2025) |
| Sichtbares Label | nein |
| Maschinenlesbar | nein |
| Wer ist verpflichtet | keine Angabe |
| Sanktionen | keine KI-spezifische Regel |
| Belegqualität | teils nur Sekundärquellen (im Text markiert) |
Was das für EU-Händler heißt
Ihr EU-Label im Shop ist mit dem freiwilligen Ansatz der Regierung vereinbar.
Alle Aussagen zu Australien stammen aus Sekundärquellen. Die Seite der Regierung konnten wir beim Abruf am 11.10.2026 nicht laden.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Bilder für Australien kennzeichnen?
Nach unserer Recherche gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Was steht im australischen Leitfaden?
Laut Sekundärquelle gibt er Unternehmen Empfehlungen, wie sie KI-Inhalte erkennbar machen. Verbindlich ist er nicht.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Australien: Being clear about AI-generated contentDepartment of Industry, Science and Resources · Behörde · 01.11.2025
