Großbritannien hat kein Gesetz zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die Regierung hat sich am 06.02.2024 für einen nicht gesetzlichen Ansatz entschieden, bei dem bestehende Aufsichtsbehörden fünf Grundsätze in ihrem Bereich anwenden. Wasserzeichen und Kennungen für KI-Material nennt sie als freiwillige Praxis, etwa für Wahlen.
Für EU-Händler mit britischen Kunden gibt es keine zusätzliche Pflicht.
| Status | kein Gesetz |
|---|---|
| Gilt ab | offen |
| Rechtsgrundlage | kein KI-Gesetz; nicht gesetzlicher Ansatz über bestehende Aufsichtsbehörden (Regierungsantwort vom 06.02.2024) |
| Sichtbares Label | nein |
| Maschinenlesbar | nein |
| Wer ist verpflichtet | keine Angabe |
| Sanktionen | keine KI-spezifische Regel |
| Belegqualität | Primärquelle |
Was das für Händler heißt
- Britische Händler mit EU-Kunden fallen unter Art. 50 KI-VO, sobald sie die Verwendung ihrer KI-Bilder in der EU vorhersehen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Leitlinien Rn. 13), siehe EU.
- Die Regierungsantwort „A pro-innovation approach to AI regulation“ stammt von 2024. Gesetze will die Regierung erst erlassen, wenn sie überzeugt ist, dass das richtig ist; verbindliche Regeln erwägt sie nur für wenige Entwickler sehr leistungsfähiger KI.
- Laut Sekundärquelle prüft die Regierung seit März 2026 weitere Regeln. Ein Gesetzentwurf zur Kennzeichnung ist uns nicht bekannt.
Häufige Fragen
Gibt es in Großbritannien eine KI-Kennzeichnungspflicht?
Nein, ein solches Gesetz gibt es nicht. Die Regierung setzt auf bestehende Behörden und freiwillige Praxis.
Gilt Art. 50 für britische Shops?
Ja, wenn die KI-Bilder in der EU verwendet werden, etwa weil der Shop an EU-Kunden verkauft.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Großbritannien: Regierungsantwort zur KI-RegulierungGOV.UK · Behörde · 06.02.2024
