Möglicherweise ja. In einem Experiment der Hochschule Hannover mit 163 Personen senkte der Hinweis „KI-generiert“ Produktbewertung und Kaufabsicht, auch bei echten Fotos. Ob ein Bild tatsächlich mit KI erstellt war, hatte keinen erkennbaren negativen Effekt (Bericht der IT-Recht Kanzlei vom 05.08.2026).
An der Pflicht nach Art. 50 KI-Verordnung ändert das nichts. Kennzeichnen Sie nur, was nach den Leitlinien nötig ist, sagen Sie genau, was die KI verändert hat, und zeigen Sie echte Fotos, wo das Produkt zählt.
Was das Experiment zeigt
Prof. Dr. Fabian Lang von der Hochschule Hannover und Lukas Ting haben 163 Personen Produktbilder von Kaffee, Schokolade, einer Jacke und einem Rucksack gezeigt, teils klassisch fotografiert, teils mit KI erstellt. Die Hälfte der Bilder trug den Hinweis „KI-generiert“, unabhängig davon, wie sie entstanden waren. So ließ sich die Wirkung des KI-Bildes von der des Labels trennen. Gemessen wurden Produktbewertung und Kaufabsicht.
Laut Bericht der IT-Recht Kanzlei:
- Ob ein Bild tatsächlich mit KI erstellt war, hatte keinen erkennbaren negativen Effekt auf die Produktbewertung. Bei der Kaufabsicht schnitten KI-Bilder sogar leicht besser ab.
- Sobald der Hinweis „KI-generiert“ zu sehen war, sanken Bewertung und Kaufabsicht.
- Das galt auch für Bilder, die in Wahrheit klassisch fotografiert waren.
- Alter, Geschlecht und KI-Kompetenz der Teilnehmenden änderten daran nichts.
Die Grenzen
Gemessen wurde bei vier Produkten die geäußerte Kaufabsicht, nicht echte Käufe. Getestet wurde ein einziger Wortlaut, „KI-generiert“, ohne Erklärung, was die KI gemacht hat. Effektgrößen nennt unsere Quelle nicht, und die vollständige Studie lag zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht vor.
Das Label nicht verstecken
Für Deepfakes ist das Label Pflicht (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). Es muss klar und unterscheidbar sein und spätestens erscheinen, wenn jemand das Bild zum ersten Mal sieht (Abs. 5). Was unter normalen Bedingungen leicht übersehen wird, etwa ein Hinweis nur in Menüs oder Nutzungsbedingungen, reicht nicht (Leitlinien Rn. 142). Nach dem Code of Practice muss das Zeichen ohne Interaktion und ohne besondere Aufmerksamkeit sofort erkennbar sein. Ein winziges, halb durchsichtiges oder nur beim Überfahren sichtbares Label erfüllt das nicht. Mehr dazu unter Gestaltung des Labels.
1. Nur kennzeichnen, was gekennzeichnet werden muss
Viele KI-Einsätze im Shop machen ein Bild nach den Leitlinien nicht zum Deepfake, etwa Standardbearbeitung wie Zuschnitt, Farbkorrektur, Staub entfernen oder Freistellen (Rn. 92) und unbedeutende Änderungen wie ein Hintergrund für klar ästhetische Zwecke hinter einem echten, unveränderten Produkt (Rn. 116). Eine Kennzeichnung ist dafür nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Prüfen Sie jedes Bild einzeln, etwa mit dem Pflicht-Check, statt pauschal alles zu labeln. Im Zweifel bleibt das Label die vorsichtigere Wahl.
2. Präzise sagen, was die KI gemacht hat
Der Code of Practice ermutigt dazu, in einer zweiten Ebene anzugeben, ob ein Inhalt erzeugt oder verändert wurde und was verändert wurde. Laut Annex 1 des Code schnitten Varianten mit einem klaren Textzusatz wie „modified“ in Nutzertests bei Auffälligkeit und Verständlichkeit deutlich besser ab. Ein Beispiel für ein verändertes Foto:
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: der Hintergrund. Unverändert: das Produkt.
„Unverändert: das Produkt“ schreiben Sie nur, wenn das stimmt. Der sichtbare Zusatz für ein mit KI verändertes Foto lautet „Mit KI verändert“, nicht „KI-generiert“. Passende Texte erstellt der Hinweistext-Generator.
3. Echte Fotos, wo das Produkt zählt
Das Hauptbild zeigt, was der Kunde bekommt, und sollte ein echtes Foto des Produkts sein. KI-Szenen eignen sich für Stimmung und Umgebung. Zeigt ein KI-Bild das Produkt schöner, größer oder hochwertiger als in echt, hilft auch das Label nicht, denn es macht ein irreführendes Bild nicht zulässig (Erwägungsgrund 137 KI-VO, Leitlinien Rn. 129). Bildliche Darstellungen zählen im Wettbewerbsrecht als Angaben über die Ware (§ 5 Abs. 4 UWG).
4. Nicht überkennzeichnen
Im Experiment kostete das Label auch auf echten Fotos Vertrauen. Rechtlich ist „KI-generiert“ auf einem echten Foto eine unwahre Angabe über die Entstehung des Bildes. Ob sie nach § 5 UWG irreführend ist, ist nicht entschieden.
- Ein pauschaler Satz wie „Wir verwenden KI“ für den ganzen Shop ersetzt das Label am Bild nicht und macht echte Fotos verdächtig.
- Setzen Sie kein Label „zur Sicherheit“ auf Bilder ohne KI.
- Wer eine Standardbearbeitung freiwillig offenlegt, schreibt „Mit KI bearbeitet“, nicht „KI-generiert“.
Nach dem Code of Practice ist Kennzeichnung keine Pflichtübung zum Abhaken („not a check-box exercise“).
5. Messen, aber mit Label
Testen Sie im eigenen Shop nur Varianten, die alle kennzeichnen, etwa verschiedene Textzusätze oder eine zweite Ebene mit und ohne „Unverändert“. Eine Variante ohne Label ist bei einem Deepfake kein zulässiger Test. Eine Seite, die Ihre Kennzeichnung erklärt, kann zusätzlich Vertrauen schaffen (siehe Erklärung zur KI-Kennzeichnung).
Häufige Fragen
Senkt ein KI-Label die Kaufbereitschaft?
Möglicherweise, auch bei echten Fotos. Darauf deutet ein einzelnes Experiment der Hochschule Hannover mit 163 Personen hin, berichtet von der IT-Recht Kanzlei.
Darf ich das KI-Label klein oder unauffällig platzieren?
Nein. Es muss klar, unterscheidbar und ohne Interaktion sichtbar sein (Art. 50 Abs. 5 KI-VO, Leitlinien Rn. 142).
Muss ich jedes mit KI bearbeitete Produktfoto kennzeichnen?
Nicht jedes. Standardbearbeitung und ein rein dekorativer KI-Hintergrund hinter einem echten, unveränderten Produkt machen ein Bild nach den Leitlinien in der Regel nicht zum Deepfake (Rn. 92, 116).
Was schreibe ich, wenn nur der Hintergrund KI ist?
Ist das Bild ein Deepfake, etwa weil die Szene etwas über das Produkt aussagt, zeigen Sie sichtbar „AI“ mit „Mit KI verändert“ und in der zweiten Ebene zum Beispiel „Verändert: der Hintergrund. Unverändert: das Produkt.“ Für einen rein dekorativen Hintergrund ist eine Kennzeichnung nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich (Rn. 116).
Kann ein unnötiges KI-Label schaden?
Ja. Im Experiment senkte es die Kaufabsicht auch bei echten Fotos, und rechtlich ist „KI-generiert“ auf einem echten Foto eine unwahre Angabe. Ob sie im Sinne des UWG irreführend ist, ist nicht entschieden.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- IT-Recht Kanzlei: KI-Hinweis kann Kaufbereitschaft senken (Sekundärquelle zur Studie der HS Hannover)IT-Recht Kanzlei · Verband · 08.09.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026



