# Glossar

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Stand: 2026-10-11

> 38 Begriffe zur Kennzeichnung KI-generierter Bilder nach Art. 50 EU AI Act erklärt: Deepfake, Betreiber, EU-Icon, C2PA, IPTC und mehr, mit Fundstellen.

## Kurz gesagt

38 Begriffe zur KI-Kennzeichnung nach Art. 50 EU AI Act, von Altbestand bis Zweite Ebene. Rechtliche Begriffe stammen aus der KI-Verordnung und den Leitlinien der EU-Kommission (zitiert mit Randnummer, Rn.), technische aus den Standards von IPTC und C2PA.

## Altbestand

Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 mit KI erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden; die Leitlinien ermutigen aber dazu (Rn. 154). Maßgeblich ist der Tag der letzten KI-Bearbeitung, nicht der des Hochladens.

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## Anbieter

Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-VO), etwa der Hersteller eines Bildgenerators. Anbieter generativer KI müssen deren Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); ein Händler, der solche Werkzeuge nur nutzt, ist in der Regel Betreiber.

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## Art. 50 KI-VO

Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung, anwendbar seit dem 2. August 2026 (Art. 113). Abs. 1 betrifft Chatbots, Abs. 2 die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter, Abs. 4 die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten durch Betreiber, Abs. 5 Form und Zeitpunkt.

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## Betreiber

Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer für rein persönliche Zwecke (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Ein Händler ist Betreiber, wenn er oder ein Dienstleister nach seinen Vorgaben mit KI Bilder erzeugt oder verändert (Leitlinien Rn. 12, 14). Betreiber müssen Deepfakes kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4).

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## Bundesnetzagentur

Die in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung (§ 2 Abs. 1 KI-MIG) und zentrale Beschwerdestelle. Beschwerden sind kostenlos über ein Onlineformular möglich (§ 8 KI-MIG).

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## C2PA

Offener Standard der Coalition for Content Provenance and Authenticity, der signierte Herkunftsangaben in eine Datei einbettet: wer sie erstellt hat, mit welchem Werkzeug und ob KI beteiligt war. Ändert ein Programm die Datei, ohne neu zu signieren, wird die Signatur ungültig.

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## Code of Practice

Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, finale Fassung vom 10.06.2026. Er beschreibt, wie Anbieter markieren und Betreiber kennzeichnen können, etwa mit „AI“ als Hauptelement, sichtbar ohne Interaktion. Die Teilnahme ist freiwillig; der Code begründet keine Konformitätsvermutung (Erwägungsgrund 41 der VO (EU) 2026/1744).

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## compositeWithTrainedAlgorithmicMedia

Wert im IPTC-Feld DigitalSourceType für Bilder, die mit generativer KI bearbeitet wurden, etwa durch Inpainting oder Outpainting. Vollständig lautet er `http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/compositeWithTrainedAlgorithmicMedia`.

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## Content Credentials

Der Name, unter dem C2PA-Herkunftsangaben angezeigt werden. Sie zeigen, ob und wie KI an einem Bild beteiligt war, sofern das Werkzeug sie geschrieben und niemand sie entfernt hat. Fehlen sie, beweist das nicht, dass keine KI im Spiel war.

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## Deepfake

Ein mit KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Nach den Leitlinien zählen auch Konsumgüter dazu; es genügt, dass etwas plausibel existieren könnte (Rn. 113).

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## DigitalSourceType

IPTC-Feld (`Iptc4xmpExt:DigitalSourceType`), das mit einer Adresse aus dem IPTC-Vokabular angibt, wie ein Bild entstanden ist, etwa per Kamera, Software oder generativer KI. Google liest das Feld, das Merchant Center verlangt es für KI-erzeugte Produktbilder.

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## Einbrennen

Das Label wird fest in die Pixel geschrieben und erscheint so auch in Feeds, auf Marktplätzen und in Downloads. Dabei entsteht eine neue Datei, und ein vorhandenes C2PA-Manifest wird ungültig; das Original sollte deshalb erhalten bleiben.

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## Erste Aussetzung

Der Moment, in dem ein Mensch einen Inhalt zum ersten Mal sieht. Spätestens dann muss die Kennzeichnung da sein (Art. 50 Abs. 5 KI-VO), für jede Person und jede Ausgabe (Leitlinien Rn. 143). Im Shop ist das oft schon die Produktkarte in Kollektion oder Suche.

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## EU-Icon

Drei frei bereitgestellte Icons der Europäischen Kommission, „AI“, „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“, in Schwarz und Weiß. Die Nutzung ist freiwillig, ein gleichwertiges eigenes Label ist zulässig, etwa in anderen Farben. Sie bedeutet keine Unterzeichnung des Code of Practice.

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## EXIF

Exchangeable Image File Format: technische Angaben wie Kamera, Belichtung, Datum oder Software, die Kameras und Programme in Bilder schreiben. Für die KI-Herkunft ist EXIF nicht gedacht, manche Werkzeuge vermerken dort aber ihren Namen. Beim Hochladen und Verkleinern gehen die Daten oft verloren.

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## Generative KI

KI-Systeme, die aus einer Eingabe neue Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, darunter Bildgeneratoren und das generative Füllen in Bildbearbeitungsprogrammen. Ihre Anbieter müssen die Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2 KI-VO).

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## Inpainting

KI erzeugt eine Stelle im Bild neu, um einen Gegenstand zu entfernen, zu ersetzen oder zu ergänzen. Einen Passanten im Hintergrund zu entfernen, nennen die Leitlinien eine unbedeutende Änderung (Rn. 116); ein eingefügter Gegenstand, der die Aussage des Bildes ändert, ist mehr als Standardbearbeitung (Rn. 92).

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## IPTC

International Press Telecommunications Council. Sein Photo Metadata Standard legt Felder für Bildangaben fest, darunter DigitalSourceType für die Herkunft und seit Version 2025.1 Felder zum verwendeten KI-System. Sie stehen meist im XMP-Block der Datei.

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## KI-Kompetenz (Art. 4)

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen (Art. 4 KI-VO in der Fassung der VO (EU) 2026/1744). Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, auch für Händler, die KI-Bilder erstellen.

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## KI-MIG

Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz führt die KI-Verordnung in Deutschland durch (BGBl. 2026 I Nr. 223). Seit dem 29.07.2026 in Kraft, macht es die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde und zentralen Beschwerdestelle.

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## KI-Verordnung (KI-VO)

Verordnung (EU) 2024/1689, englisch AI Act. Sie regelt KI-Systeme in der EU nach ihrem Risiko, gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar und wurde zuletzt durch den Digital-Omnibus geändert. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026.

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## Künstlerische Werke

Ist ein Deepfake Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, genügt ein Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt (Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO). Die Leitlinien legen „offensichtlich“ eng aus (Rn. 122). Für Produkt- und Werbebilder greift diese Erleichterung in der Regel nicht.

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## Leitlinien

Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50, C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, mit Beispielen auch für Produktbilder. Sie sind nicht verbindlich (Rn. 5); verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof.

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## Manifest

Der Datenblock, in dem C2PA die Herkunftsangaben einer Datei ablegt, etwa Bearbeitungsschritte und DigitalSourceType, signiert mit einem Zertifikat. Ist das Manifest gültig, wurden die Angaben seit dem Signieren nicht verändert.

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## Marktüberwachung

Behördliche Prüfung, ob die KI-Verordnung eingehalten wird, in Deutschland durch die Bundesnetzagentur. Die Behörden können Betreiber nach ihrer Kennzeichnungspraxis fragen (Leitlinien Rn. 148), und jede Person kann sich beschweren (Art. 85 KI-VO).

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## Merchant Center

Googles Plattform für Produktdaten in Google Shopping. Für KI-erzeugte Produktbilder verlangt Google den IPTC-Vermerk in der Bilddatei und untersagt, eingebettete Metadaten zu entfernen. Vermerk und sichtbares Label im Shop ersetzen einander nicht.

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## Omnibus (Digital-Omnibus KI)

Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, in Kraft seit 27.07.2026. Anbieter haben für die maschinenlesbare Markierung älterer Systeme Zeit bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4), für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist.

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## Outpainting

KI erweitert ein Bild über seine Ränder hinaus, etwa für ein anderes Seitenverhältnis. Ränder auffüllen zählen die Leitlinien zur Standardbearbeitung (Rn. 92), Hintergrund-Erweiterungen in Produktwerbung zu den unbedeutenden Änderungen (Rn. 116). Entsteht dabei eine neue Szene, kann das anders aussehen.

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## Overlay

Der Code der Website legt das Label über das Bild, die Bilddatei bleibt unverändert. Der Code of Practice lässt das ausdrücklich zu (Measure 1.2.1 c). Das Label erscheint nur dort, wo der Code läuft, nicht in Downloads, Feeds oder auf Marktplätzen.

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## Randnummer (Rn.)

Die Absätze der Leitlinien sind durchnummeriert; „Rn. 113“ verweist auf Absatz 113 der Leitlinien C(2026) 5054. So lässt sich jede Aussage im Original nachlesen.

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## Standardbearbeitung

Bearbeitung, die vorhandene Inhalte nur für die Veröffentlichung aufbereitet: Zuschnitt, Farb- und Helligkeitskorrektur, Schärfen, Freistellen, Ränder auffüllen (Leitlinien Rn. 90 bis 92). Macht KI nur das und erscheint das Produkt danach nicht anders als in echt, ist ein Label nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich.

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## Synthetic performer

Begriff aus dem Recht des US-Bundesstaats New York (General Business Law § 396-b) für eine mit KI erzeugte, menschenähnliche Figur, die keiner erkennbaren echten Person entspricht. Werbung mit solchen Figuren muss das seit Juni 2026 deutlich offenlegen; das kann auch EU-Shops mit Kunden in den USA betreffen.

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## SynthID

Unsichtbares Wasserzeichen von Google DeepMind für Inhalte aus Googles KI-Werkzeugen. Es steckt in den Pixeln, nicht in den Metadaten, und lässt sich nur mit Googles Werkzeugen prüfen. Wie jede maschinenlesbare Markierung ersetzt es das sichtbare Label nicht (Leitlinien Rn. 117).

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## trainedAlgorithmicMedia

Wert im IPTC-Feld DigitalSourceType für Bilder, die vollständig mit generativer KI erzeugt wurden. Vollständig lautet er `http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia`. Diesen Wert erwartet Google Merchant Center bei KI-erzeugten Produktbildern.

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## Upscaling

KI vergrößert ein Bild und ergänzt dabei Details. Skalieren für Produktwerbung nennen die Leitlinien eine unbedeutende Änderung (Rn. 116), Bildverbesserung für mehr Klarheit zählt zur Standardbearbeitung (Rn. 92). Erfindet die KI dabei sichtbare Details am Produkt, ist das mehr als Upscaling.

Mehr: [Pflicht-Check](https://www.ai-label.app/werkzeuge/kennzeichnungspflicht-pruefen/)

## Wasserzeichen

Sichtbare oder unsichtbare Markierung im Bild selbst. Unsichtbare Wasserzeichen zählen zu den maschinenlesbaren Markierungen der Anbieter (Art. 50 Abs. 2); Betreiber können sich nicht darauf verlassen, weil Menschen sie nicht sehen (Leitlinien Rn. 117).

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## XMP

Extensible Metadata Platform: ein Format für Metadaten als Text in der Bilddatei, meist mit den IPTC-Feldern einschließlich DigitalSourceType. C2PA nutzt einen eigenen Datenblock.

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## Zweite Ebene

Weitere Angaben zum Label, die sich per Klick, Tipp oder Tastatur öffnen, etwa ob ein Bild mit KI erzeugt oder verändert wurde und was verändert ist. Der Code of Practice ermutigt dazu. Sie muss barrierefrei sein, etwa mit Esc schließbar (WCAG 1.4.13).

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## Quellen

- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex, 2024-07-12: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI), EUR-Lex, 2026-07-24: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 final, Europäische Kommission, 2026-07-20: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung), Europäische Kommission, 2026-06-10: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Europäische Kommission, 2026-09-24: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223, 2026-07-28: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/223
- IPTC NewsCodes: Digital Source Type, IPTC, 2024-10-23: https://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/
- IPTC Photo Metadata Standard 2025.1, IPTC, 2025-11-26: https://www.iptc.org/std/photometadata/specification/IPTC-PhotoMetadata
- C2PA Technical Specification 2.2, Coalition for Content Provenance and Authenticity, 2025-05-01: https://spec.c2pa.org/specifications/specifications/2.2/specs/C2PA_Specification.html
- Google Merchant Center: KI-generierte Inhalte, Google, 2026-10-03: https://support.google.com/merchants/answer/14743464
- New York General Business Law § 396-b (synthetische Darsteller), New York State Senate, 2026-06-09: https://www.nysenate.gov/legislation/laws/GBS/396-B
- Google DeepMind: SynthID, Google DeepMind, 2026-10-11: https://deepmind.google/models/synthid/
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C, 2018-06-05: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

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